Lexikon

Körperschaftsteuer

eine aus der Einkommensteuer für juristische Personen entstandene Steuer auf die Einkünfte von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach dem Körperschaftsteuergesetz (Abkürzung KStG) in der Fassung vom 15. 10. 2002 sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig: Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Von der Körperschaftsteuer befreit sind u. a. das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Landwirtschaftliche Rentenbank, politische Parteien, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Der Steuersatz beträgt in Deutschland heute 15%.
Graphen
Wissenschaft

Neue Einblicke in supraleitendes Graphen

Graphen ist ein einlagiges Kohlenstoffmaterial, das einige besondere Eigenschaften aufweist – es wird beispielsweise unter bestimmten Bedingungen supraleitend. Wie diese widerstandslose Stromleitung beim Graphen zustande kommt, haben Wissenschaftler nun erstmals aufgedeckt. Die neuen Erkenntnisse könnten die praktische Nutzung...

xxxAdobeStock_508909036_Editorial_Use_Only.jpg
Wissenschaft

Haus unter Strom

Solarzellen an Hausfassaden könnten den gesamten täglich benötigten elektrischen Strom erzeugen. Neue Techniken helfen, das zu verwirklichen – und sie ermöglichen eine attraktive architektonische Gestaltung. von HARTMUT NETZ Seit der Jungsteinzeit vor über 10.000 Jahren, als die Menschen die ersten festen Bauten errichteten, ist...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon