Lexikon
Körperschaftsteuer
eine aus der Einkommensteuer für juristische Personen entstandene Steuer auf die Einkünfte von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach dem Körperschaftsteuergesetz (Abkürzung KStG) in der Fassung vom 15. 10. 2002 sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig: Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Von der Körperschaftsteuer befreit sind u. a. das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Landwirtschaftliche Rentenbank, politische Parteien, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Der Steuersatz beträgt in Deutschland heute 15%.
Wissenschaft
Wo bleiben die humanoiden Roboter?
Robotik-Unternehmen wie Boston Dynamics, Tesla oder neuerdings 1X und OpenAI erregen mit den Videos über ihre humanoiden Roboter immer wieder viel Aufmerksamkeit im Internet. Darin vollführen die Roboter akrobatische Kunststücke, absolvieren Hindernisparcours oder manipulieren, tragen und sortieren diverse Gegenstände. Doch wenn...
Wissenschaft
Wasser marsch!
Ein steigender Meeresspiegel und häufigere Unwetter bedrohen weltweit viele Küstenregionen. Während betroffene Gebiete meist mit immer höheren Deichen dagegenhalten, wagt man im Südwesten Englands etwas radikal anderes. von STEVE PRZYBILLA (Text und Fotos) Alys Laver gehört zu den wenigen Personen, die sich freuen, wenn sie beim...
Weitere Artikel aus dem Kalender
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Lebensstoffe reisen durchs All
Sternenfeuer im Felsenkeller
Pioniere im Quantenkosmos
Der Zombie-Mond
Die ersten Menschen Südamerikas
Ein Hormon außer Kontrolle