Lexikon

Körperschaftsteuer

eine aus der Einkommensteuer für juristische Personen entstandene Steuer auf die Einkünfte von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach dem Körperschaftsteuergesetz (Abkürzung KStG) in der Fassung vom 15. 10. 2002 sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig: Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Von der Körperschaftsteuer befreit sind u. a. das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Landwirtschaftliche Rentenbank, politische Parteien, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Der Steuersatz beträgt in Deutschland heute 15%.
Zucker
Wissenschaft

Wie frühkindlicher Zuckerkonsum unser Erkrankungsrisiko beeinflusst

Hoher Zuckerkonsum ist ein Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen. Doch wie wirkt es sich aus, wenn schon kleine Kinder Zuckerhaltiges zu sich nehmen? Aufschluss geben Daten aus einem einzigartigen natürlichen Experiment: Nach dem Zweiten Weltkrieg rationierte Großbritannien noch bis ins Jahr 1953 den Zucker für die...

Im Experiment „Touching Surfaces“ hat Matthias Maurer ‧verschieden behandelte Oberflächen berührt. Es dient der Entwicklung antimikrobieller Materialien für die Raumfahrt.
Wissenschaft

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ESA-Astronaut Matthias Maurer über seine Zeit auf der ISS und die Zukunft der Raumfahrt. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Maurer, Sie kommen gerade von der letzten Blutabnahme im Nachgang zu Ihrer Mission Cosmic Kiss. Wie fühlt es sich an, ein Versuchskaninchen zu sein? Ich mag es eigentlich nicht, wenn man mir...

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