Lexikon

Körperschaftsteuer

eine aus der Einkommensteuer für juristische Personen entstandene Steuer auf die Einkünfte von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nach dem Körperschaftsteuergesetz (Abkürzung KStG) in der Fassung vom 15. 10. 2002 sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig: Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts. Von der Körperschaftsteuer befreit sind u. a. das Bundeseisenbahnvermögen, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Landwirtschaftliche Rentenbank, politische Parteien, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Der Steuersatz beträgt in Deutschland heute 15%.
Foto einer Frau, die eine Tablette zum Mund führt
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