Lexikon
Investitiọnszulagen
eine Art von Subventionen, die Einkommen- und Körperschaftsteuerpflichtigen für die Vornahme bestimmter für förderungswürdig erklärter Investitionen gewährt werden. Nach dem Investitionszulagengesetz 1999 in der Fassung vom 11. 10. 2002 gibt es Investitionszulagen für bestimmte Investitionen in den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Begünstigt sind nach § 2 Anschaffung und Herstellung neuer abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die mindestens 5 Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung zum Anlagevermögen eines Betriebs im Fördergebiet gehören oder verbleiben und nicht zu mehr als 10% privat genutzt werden. Die Investitionszulage beträgt zwischen 5 und 15%, in besonderen Fällen bis zu 27,5% der Bemessungsgrundlage. Investitionszulagen werden unmittelbar aus dem Steueraufkommen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer finanziert und vom Finanzamt ausgezahlt, der Subventionsbericht der Bundesregierung führt die Investitionszulagen daher unter den Steuervergünstigungen auf.
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