Lexikon
Steuerumgehung
i. w. S. die Vermeidung der die Steuerpflicht auslösenden Tatbestände, z. B. dadurch, dass der Tatbestand, an den die Steuerpflicht geknüpft ist, gar nicht erst verwirklicht wird (Steuervermeidung, Steuerausweichung) oder dadurch, dass Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des (außersteuerlichen) Rechts zur Vermeidung oder Minderung von Steuern benutzt werden, z. B. Vermeidung von Körperschaftsteuer durch Wahl einer entsprechenden Gesellschaftsform (GmbH & Co. KG). Grundsätzlich darf der Steuerpflichtige die für ihn günstigste rechtliche Form wählen; im steuerrechtlichen Sinn bedeutet Steuerumgehung den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO), also eine (zivil)rechtliche Gestaltung, die den erstrebten und erreichten wirtschaftlichen Vorgängen oder Zuständen gegenüber unangemessen ist, d. h. die verständige Parteien zur Erreichung des erstrebten Ziels unter den gegebenen Umständen nicht gewählt haben würden. Rechtsfolgen der Steuerumgehung im steuerrechtlichen Sinne sind: Der Besteuerung wird die nicht gewählte, aber angemessene Rechtsform zugrunde gelegt; bei Verschleierung oder Verheimlichung kommt Steuerhinterziehung in Betracht.
Wissenschaft
Brauchen wir ein Quanteninternet?
Quantentechnologien sind seit einigen Jahren ein sehr aktives Forschungsfeld – und das zurecht. Denn die Nutzung von Quanteneffekten für neue Rechenverfahren, präzisere Messtechnik oder maßgeschneiderte Quantenmaterialien bietet viel praktisches Anwendungspotenzial. Ganz anders sieht es dagegen beim sogenannten Quanteninternet...
Wissenschaft
Das Arsenal der Cyberkriminellen
Cyberattacken auf IT-Systeme gehören inzwischen zum Alltag. Die Angriffe werden immer ausgefeilter. Gegenmaßnahmen, mit denen sich die Situation fundamental verbessern ließe, sind kurzfristig kaum zu erwarten. von MICHAEL VOGEL Als es endlich auffiel, war es schon zu spät. Rund 18.000 Einrichtungen hatten sich 2020 über ein...