Lexikon
Steuerhinterziehung
strafbare Erschleichung ungerechtfertigter Steuervorteile, die zu einer Verkürzung der Steuereinnahmen führt (§ 370 AO 1977); Steuerstrafrecht. Es ist strafbar, den Finanz- oder anderen Behörden in der Steuererklärung vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zu machen, wenn dadurch die Steuer verkürzt wird oder sonstige Steuervorteile für sich oder andere erreicht werden. Dies gilt auch für das Verheimlichen von Angaben, zu denen man verpflichtet ist. Schon die Nichtabgabe der Steuererklärung kann also Steuerhinterziehung sein. Auch der Versuch ist strafbar. Die Strafe ist je nach den Umständen, insbesondere der Höhe der hinterzogenen Steuern, Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren. Schon die leichtfertige Steuerverkürzung und die bloße Steuergefährdung sind Steuerordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.
Wissenschaft
Dem Ursprung des Erdwassers auf der Spur
Das Markenzeichen des blauen Planeten im Visier: Eine Studie beleuchtet, wie die Himmelskörper entstanden sein könnten, die der jungen Erde einen beträchtlichen Teil ihres Wassers geliefert haben. Aus Modellen auf der Basis von Merkmalen bestimmter Meteorite geht hervor, dass verzögert entstandene Planetesimale das Reservoir für...
Wissenschaft
Der grüne Gigant
Vegane Nahrungsmittel, hochwertige Textilien, Bio-Plastik, Carbonfasern, Biogas oder Flugbenzin: All das wächst quasi auf der Wiese. Nun wollen Wissenschaftler das Gras als universellen Rohstoff erschließen. von ROLF HEßBRÜGGE Es gibt so viele große Zukunftsthemen, und alle sind sie dringlich: Wie können wir fossile Energieträger...