Lexikon
Geldbuße
die Ahndung ordnungswidrigen Verhaltens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; Mindestbetrag 5 Euro, Höchstbetrag in den verschiedenen Gesetzen unterschiedlich (in Einzelfällen bis zu 1,5 Mio. Euro). Die Geldbuße hat, anders als die Geldstrafe, nicht den Charakter einer Kriminalstrafe.
Wissenschaft
News der Woche 28.03.2025
Der Beitrag News der Woche 28.03.2025 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Die Schattenseiten der Wasserkraft
Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
Der Beitrag Die Schattenseiten der Wasserkraft erschien zuerst auf wissenschaft.de...