Lexikon

Geldbuße

die Ahndung ordnungswidrigen Verhaltens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; Mindestbetrag 5 Euro, Höchstbetrag in den verschiedenen Gesetzen unterschiedlich (in Einzelfällen bis zu 1,5 Mio. Euro). Die Geldbuße hat, anders als die Geldstrafe, nicht den Charakter einer Kriminalstrafe.

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