Lexikon

Ordnungswidrigkeit

Verstoß gegen Ordnungs- und Verwaltungsvorschriften (z. B. im Straßenverkehrsrecht). Im Gegensatz zur kriminellen Straftat löst die Ordnungswidrigkeit kein ethisches Unwerturteil aus. Sie wird mit einer Geldbuße geahndet. Grundlage ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) von 1968 in der Fassung vom 19. 2. 1987.
Junger Mann mit Sonnebrille und Blindenstock unter dem Arm sitzt auf einer Parkbank und spricht in ein Smartphone
Wissenschaft

KI ermöglicht tragbares Navi für Blinde

Forschende haben ein tragbares Assistenzsystem entwickelt, das blinden und sehbehinderten Menschen die Navigation erleichtern kann. Es basiert auf einer künstlichen Intelligenz, die die Umgebung des Trägers per Brillen-Kamera überwacht, die visuellen Informationen in akustische Signale und Vibrationen übersetzt und den Träger...

Batterie
Wissenschaft

„Die Industrie braucht unsere Unterstützung“

Die Bundesregierung hat die Mittel für die Batterieforschung drastisch gekürzt. Der Chemiker Martin Winter sieht Deutschland um die Früchte milliardenschwerer Investitionen und erfolgreicher wissenschaftlicher Arbeit gebracht. Das Gespräch führte FRANK FRICK Herr Professor Winter, bei einem Interview vor acht Jahren haben Sie mir...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon