Lexikon

Prostitutin

[
lateinisch, „Preisgabe“
]
das gewerbsmäßige Anbieten an jedermann zum Geschlechtsverkehr gegen Entgelt; in Häusern (Bordell) oder auf der Straße („auf den Strich gehen“, auch als „Auto-Strich“), auch zum homosexuellen Verkehr (Strichjungen). Der Prostitution nachgehende Personen (Prostituierte); euphemistisch in der Antike: Hetären, in der Neuzeit: Kurtisanen) werden in den meisten Staaten zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten gesundheitspolizeilich überwacht.
In Deutschland sind bestimmte Arten der Prostitution als Ordnungswidrigkeiten (§§ 119 f OWiG) und als Straftatbestände (§§ 184 a, b StGB) verfolgbar, z. B. bei öffentlicher Begehung in auffälliger oder belästigender Weise oder in der Nähe von Kirchen.
In Österreich wird Prostitution nach dem Landstreichergesetz von 1873 als Verwaltungsübertretung bestraft.
In der Schweiz ist lediglich Prostitution im engeren Sinne, das „Anlocken zur Unzucht“, nach Art. 206 StGB strafbar, wenn es gewerbsmäßig und öffentlich betrieben wird, nicht dagegen die Gewerbsunzucht selbst. Zuhälterei.
Prostitution ist ein uraltes Verhalten und wird z. B. schon im Alten Testament erwähnt. Besonders in der Form der Tempelprostitution war sie eine reiche Einnahmequelle für die Priesterschaft. Um diese Einnahmen in die Staatskasse zu leiten, richtete Solon in Athen das Dikterion ein, in dem Sklavinnen gehalten wurden. Im alten Rom gab es staatliche und private Bordelle (Lupinare) sowie „selbständige“ Freudenmädchen (prostibulae, meretrices). Im deutschen Raum breitete sich die Prostitution trotz schwerer Strafen aus, besonders durch die Kreuzzüge und nach ihnen. Die Städte selbst richteten Freudenhäuser ein; die freien Dirnen strömten besonders bei Festen, Messen, Reichstagen und Konzilien zusammen. Während die Prostitution vorher ein moralisches Problem war, wurde sie nach der Einschleppung der Geschlechtskrankheiten ein vorwiegend medizinisch-hygienisches. Versuche, die Prostitution durch Verbote auszurotten, z. B. durch Schließung der Bordelle, erwiesen sich als unwirksam. Deshalb hat man sich behördlicherseits meist darauf beschränkt, Auswüchse zu bekämpfen und die Prostituierten regelmäßig auf Ansteckungsmöglichkeiten zu untersuchen.
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