Lexikon
Bordẹll
Freudenhaus; öffentliches Hausein Unternehmen, dessen Räume der Bordellhalter Prostituierten, die von ihm wirtschaftlich abhängig sind, zur Ausübung der Prostitution überlässt, um daraus Gewinn zu erzielen.
Das Halten eines Bordells ist in Österreich (§ 214 StGB) und in der Schweiz (Art. 199 StGB) stets strafbar, in der Bundesrepublik Deutschland nur in schweren Fällen (§ 180a StGB), vielfach jedoch in der Form von Wohnheimen für Prostituierte polizeilich geduldet.
Wissenschaft
Zeitkapsel im Untergrund
Mithilfe von seismischen Wellen spähen Forscher tief ins Innere des Roten Planeten. Sie stießen dabei auf die Spuren eines urzeitlichen Bombardements. von THORSTEN DAMBECK Wer wissen will, wie das tiefe Innenleben der Erde beschaffen ist, wird kein Bohrgerät verwenden. Denn damit könnte man allenfalls einige Kilometer der...
Wissenschaft
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Jüngst bei Ausgrabungen in Pompeji zum Vorschein gekommene Kohlezeichnungen, werden Kindern zugeschrieben. Sie zeigen Gladiatoren, Boxer und wilde Eber – und sie gewähren einen weiteren Einblick in das Leben der Menschen kurz vor der Katastrophe. von DAVID NEUHÄUSER Als im 19. Jahrhundert das „Corpus Inscriptionum Latinarum“, die...
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