Lexikon

Bordll

Freudenhaus; öffentliches Haus
ein Unternehmen, dessen Räume der Bordellhalter Prostituierten, die von ihm wirtschaftlich abhängig sind, zur Ausübung der Prostitution überlässt, um daraus Gewinn zu erzielen.
Das Halten eines Bordells ist in Österreich (§ 214 StGB) und in der Schweiz (Art. 199 StGB) stets strafbar, in der Bundesrepublik Deutschland nur in schweren Fällen (§ 180a StGB), vielfach jedoch in der Form von Wohnheimen für Prostituierte polizeilich geduldet.
© snoopymiff23/stock.adobe.com
Wissenschaft

»Es ist unklar, ob sich die Automatisierung rechnet«

Wie gut fügen sich unbemannte, ferngesteuerte oder autonom fahrende Binnenschiffe in die Transport- und Hafenlogistik ein? Cyril Alias erläutert die Hürden. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Alias, unbemannte Schiffe scheinen die perfekte Lösung zu sein, um dem Personalmangel in der Binnenschifffahrt zu begegnen. Ist das die...

Audioforensik
Wissenschaft

Falschen Tönen auf der Spur

Manipulierte Videos, imitierte Laute und synthetische Stimmen sorgen häufig für Verwirrung. Fraunhofer-Forscher entwickeln Werkzeuge, um solche Fälschungen treffsicher erkennen zu können. von NIKOLAUS FECHT Solche Bilder sind inzwischen so gut, dass sie Realitäten verzerren können“, warnte Martin Steinebach, Leiter der Abteilung...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon