Wissensbibliothek

Was besagt die Fünfprozentklausel?

Die deutsche Wahlgesetzgebung sieht seit 1949 für die Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Sperrklausel vor: Nur Parteien, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder aber drei Direktmandate auf sich vereinigen können, sind nach der Wahl im Parlament vertreten.

Diese Bestimmung soll verhindern, dass im Bundestag viele kleine Splitterparteien sitzen, die die Regierungsbildung und die Abstimmungsverfahren erschweren. Damit zog man die Konsequenz aus der Instabilität der Weimarer Republik, in deren Parlament teilweise über zehn Parteien vertreten waren.

Videocall
Wissenschaft

Gestörte Videoanrufe untergraben Sympathie und Vertrauen

Ob Bewerbungsgespräche, Gerichtsverhandlungen oder Gesundheitsberatungen: Videotelefonate haben sich in vielen Bereichen als Alternative zu persönlichen Gesprächen entwickelt. Doch die digitalen Treffen bergen auch Risiken, zeigt eine Studie. Häufige technische Störungen wie Ton- und Bildaussetzer sorgen nämlich dafür, dass wir...

Wissenschaft

Spurensuche im Mondgestein

Nach jahrzehntelanger Pause untersuchen Kosmochemiker wieder frisches Gestein von der Mondoberfläche. Erstmals inspizieren sie auch Proben von der rätselhaften Rückseite des Erdtrabanten. von THORSTEN DAMBECK Wer ein Stück vom Mond haben will, muss es persönlich beim Eigentümer abholen. So im September 1969, als Hans Voshage, ein...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon