Wissensbibliothek
Was besagt die Fünfprozentklausel?
Die deutsche Wahlgesetzgebung sieht seit 1949 für die Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Sperrklausel vor: Nur Parteien, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder aber drei Direktmandate auf sich vereinigen können, sind nach der Wahl im Parlament vertreten.
Diese Bestimmung soll verhindern, dass im Bundestag viele kleine Splitterparteien sitzen, die die Regierungsbildung und die Abstimmungsverfahren erschweren. Damit zog man die Konsequenz aus der Instabilität der Weimarer Republik, in deren Parlament teilweise über zehn Parteien vertreten waren.
Gemeinsam stark
Der Klimawandel und die Corona-Pandemie: Was hindert die Menschheit daran, solche globalen Krisen entschlossen anzugehen? von JAN BERNDORFF Der Klimawandel trägt keinen Schnauzbart.“ Mit dieser einfachen Formel erklärte der Psychologe Daniel Gilbert von der Harvard University in den USA schon vor 15 Jahren die Schwierigkeiten der...
Kontakt und Konflikte
Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...