Wissensbibliothek
Was besagt die Fünfprozentklausel?
Die deutsche Wahlgesetzgebung sieht seit 1949 für die Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Sperrklausel vor: Nur Parteien, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder aber drei Direktmandate auf sich vereinigen können, sind nach der Wahl im Parlament vertreten.
Diese Bestimmung soll verhindern, dass im Bundestag viele kleine Splitterparteien sitzen, die die Regierungsbildung und die Abstimmungsverfahren erschweren. Damit zog man die Konsequenz aus der Instabilität der Weimarer Republik, in deren Parlament teilweise über zehn Parteien vertreten waren.
Rekord-kleine Samen-Verbreiter: Kellerasseln
Vögel und Säugetiere sind dafür bekannt, Früchte zu fressen und anschließend die darin enthaltenen Samen zu verbreiten. Doch diese Rolle können auch eher überraschend wirkende Wesen übernehmen, berichten Forschende: Sie haben die Kellerassel als das nun kleinste bekannte Tier identifiziert, das Pflanzensamen verbreitet, die zuvor...
Empfindliche Wunderstoffe
Es ist schon zum Staunen, dass Thermodynamik im Nanobereich möglich ist und dass der Physiker Christopher Jarzynski einen der Hauptsätze aus dem 19. Jahrhundert den winzigen Maschinchen anpassen konnte, die keine schweren Transporte übernehmen, dafür aber das mikroskopische Treiben in lebenden Zellen aufrecht erhalten. Der...