Wissensbibliothek
Was besagt die Fünfprozentklausel?
Die deutsche Wahlgesetzgebung sieht seit 1949 für die Bundestagswahl eine Fünf-Prozent-Sperrklausel vor: Nur Parteien, die mindestens 5 % der Zweitstimmen oder aber drei Direktmandate auf sich vereinigen können, sind nach der Wahl im Parlament vertreten.
Diese Bestimmung soll verhindern, dass im Bundestag viele kleine Splitterparteien sitzen, die die Regierungsbildung und die Abstimmungsverfahren erschweren. Damit zog man die Konsequenz aus der Instabilität der Weimarer Republik, in deren Parlament teilweise über zehn Parteien vertreten waren.
Neuartiges Schmerzmittel könnte Opioide ersetzen
Mediziner haben einen experimentellen Wirkstoff entwickelt, der Schmerzen besser lindert als Opioide – aber im Gegensatz zu diesen Schmerzmitteln nicht high und süchtig macht. Weil das SBI-810 genannte Medikament gezielt auf nur einen Rezeptor und einen Signalweg wirkt, verursacht es offenbar keine opioid-typischen Nebenwirkungen...
Sprachmodelle made in Europe
Abschied von der Dominanz aus Übersee? Auch in Europa werden Chatbots entwickelt, das Musterbeispiel für Systeme mit Künstlicher Intelligenz. Die Basis soll aus eigenen Werten, Kulturen und Sprachen bestehen. von THOMAS BRANDSTETTER Aus welchen Dörfern besteht Söhrewald? Wer nicht gerade selbst in der 4.500-Seelen-Gemeinde...