Gesundheit A-Z
Betreuung
Volljährigen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln können, kann durch das Vormundschaftsgericht eine Person zur Betreuung zur Seite gestellt werden. Diese unterstützt den Betreuten bei bestimmten Aufgaben. Am 1.1.1992 wurde das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht von einer neuen Betreuungsverordnung abgelöst.
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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Wissenschaft
Der schädliche Verlust der Nacht
Manche Auswirkungen sind bereits recht gut erforscht, andere dagegen wahrscheinlich noch nicht einmal entdeckt. von Kurt de Swaaf Ein Windhauch trägt Pinienduft herbei, das Meer kabbelt leise gegen die Felsen – nur ein paar hungrige Stechmücken stören die nächtliche Idylle in der versteckten Bucht an der Nordwestküste Mallorcas...
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