Gesundheit A-Z
Betreuung
Volljährigen, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung ihre Angelegenheiten nicht alleine regeln können, kann durch das Vormundschaftsgericht eine Person zur Betreuung zur Seite gestellt werden. Diese unterstützt den Betreuten bei bestimmten Aufgaben. Am 1.1.1992 wurde das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht von einer neuen Betreuungsverordnung abgelöst.
Wissenschaft
Superkleber aus Schleim und Muschelproteinen
Eine Barriere aus Schleim schützt unsere Schleimhäute vor schädlichen Einflüssen – sei es im Mund vor eindringenden Bakterien oder im Magen vor der Magensäure. Einen entscheidenden Beitrag dazu leisten sogenannte Muzine, die strukturgebenden Bestandteile des Schleims. Deren positive Eigenschaften haben sich Forschende nun zunutze...
Wissenschaft
Der Takt des Lebens
Gesteuert von der inneren Uhr im Gehirn und reguliert durch Hormone wie Melatonin und Cortisol bestimmt der zirkadiane Rhythmus alles – vom Schlafbedürfnis bis zum Hungergefühl. von SIGRID MÄRZ Irgendwo piept ein Gerät, und Pflegende rücken die Zugänge am Patienten zurecht. Die Neonröhren an der Decke flimmern. Tageslicht fehlt...