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Einheitliches Ladegerät für Handy und Co – die wichtigsten Fakten

Schluss mit dem Kabelsalat und den x verschiedenen Ladegeräten für Handy und Co: Die Europäische Union hat jetzt beschlossen, dass in Zukunft alle bei uns verkauften Mobiltelefone, Tablets und Kameras einen einheitlichen Ladeanschluss haben müssen. Ab 2024 ist dies dann der USB-C-Anschluss. Auch die Ladegeräte sollen standardisiert werden. Doch was bedeutet dies konkret? Und welche Vor- und Nachteile bringt dies?
NPO / Europäisches Parlament, 2022.10.06
Symbolbild Kabelsalat bei den Ladegeräten

Diy13, GettyImages

Bisher herrscht beim Laden unsere Handys, Digitalkameras, Videospielkonsolen oder E-Book-Reader das bunte Chaos: Wir benötigen für jedes Gerät ein spezielles Kabel und Ladegerät –  untereinander austauschen klappt meist nicht. Bisher statten zwar viele Hersteller ihre mobilen Geräte mit einem Micro-USB-Anschluss aus, der dann weitgehend kompatibel ist. Allerdings ist dies nicht bei allen der Fall und bisher sind auch die Leistung und Geschwindigkeit der Netzteile fürs Laden je nach Hersteller verschieden und damit nicht kompatibel. Eine völlig proprietäres, nicht kompatibles Ladezubehör haben zudem iPhones, iPads und andere Geräte von Apple mit ihrem sogenannten Lightning-Anschluss.

Was ist das Problem?

Die Folge dieses Ladewirrwarrs:  Wir haben zuhause unzählige verschiedene Ladekabel und -geräte rumliegen. Und wenn wir den Fehler machen, das jeweils passende bei einem Urlaub nicht mit einzupacken, haben wir ein Problem. Denn nicht selten sind wir durch diese herstellerbedingten Unterschiede dann gezwungen, ein neues Ladekabel zu kaufen, weil das der Mitreisenden nicht passt. Beim Neukauf eines Handys, Laptops oder anderen Geräts ist ebenfalls ein neues Ladezubehör fällig.

Das Ladezubehör geht dadurch auch ins Geld.  Nach Schätzungen der EU werden im Jahr EU-weit bis zu 250 Millionen Euro für eigentlich vermeidbare, neue Ladegeräte ausgegeben.  Wird dann das alte Handy, die Kamera oder ein anderes Gerät ausgemustert, ist auch das dazugehörende Ladezubehör überflüssig geworden und landet im Elektroschrott oder noch schlimmer auf dem Müll. Nach Angaben der EU fallen dadurch pro Jahr geschätzt 11.000 Tonnen Elektroabfall durch entsorgte und nicht benutzte Ladegeräte an.

Was wird sich für die Ladekabel ändern?

Doch all das soll sich nun ändern. Denn das Europäische Parlament hat nun beschlossen, künftig das Ladezubehör in der EU zu vereinheitlichen. Konkret heißt das: Bis Ende 2024 müssen alle in der EU verkauften kleinen und mittelgroßen Elektrogeräte unter 100 Watt einen USB-C-Ladeanschluss haben. Das gilt dann unter anderem für Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse oder  tragbare Navigationssysteme.

Ab Frühjahr 2026 gilt diese Vereinheitlichung auch für Laptops. Dadurch ist dann jedes Ladekabel mit jedem Gerät kompatibel. Ausnahmen sollen nur für Geräte gelten, die zu klein für einen USB-C-Anschluss sind. Darunter fallen beispielsweise einige Smartwatches oder Fitnesstracker. Für die Hersteller bedeutet dies, dass sich Apple, Samsung, Huawei und andere Unternehmen von ihren Sonderlösungen verabschieden müssen – jedenfalls wenn sie ihre Geräte in der EU verkaufen wollen.

Vereinheitlichung auch bei den Ladegeräten

Ebenfalls einheitlicher soll es bei den Ladegeräten werden. Schon vor einiger Zeit hatten sich einige der großen Hersteller darauf geeinigt, die Leistung und das Ladetempo ihrer Handy-Netzteile zu vereinheitlichen – allerdings war dies nur eine Selbstverpflichtung. Jetzt ist dies für alle Anbieter in der EU vorgeschrieben. Alle Schnellladegeräte, müssen in Zukunft die gleiche Ladegeschwindigkeit haben, sodass Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät in der gleichen Geschwindigkeit aufgeladen werden können. Ein einziges Ladegerät genügt dann für eine Vielzahl von kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräten.

Spezielle Etiketten sollen zudem über die Ladeeigenschaften neuer Geräte informieren. Dadurch kann man leichter feststellen, ob bereits vorhandene Ladegeräte mit dem Neukauf kompatibel sind. So können Käufer entscheiden, ob sie mit einem neuen Gerät auch ein neues Ladegerät kaufen wollen oder müssen.

Und was ist mit den alten Geräten?

Die Regelung tritt erst ab 2024 in Kraft. Denn bis dahin gibt es einige Fristen. Wenn am 24. Oktober 2022 auch der Europäische Rat den Beschluss bestätigt hat, haben die Mitgliedstaaten der EU anschließend zwölf Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, und danach weitere zwölf Monate Zeit, um diese Regelung dann anzuwenden.

Die Vorschrift zur Vereinheitlichung des Ladezubehörs gilt aber nur ab 2024 neu hergestellte Geräte. Alle bis dazu schon produzierten und in den Handel gebrachten Handys, Tablets und Co dürfen noch mit den bestehenden Anschlüssen verkauft werden. Gleiches gilt für gebrauchte Geräte. Es ist daher zu erwarten, dass es auch Ersatz-Zubehör vorerst weiter geben wird.

"Wir haben mehr als zehn Jahre auf diese Vorschriften gewartet und können die derzeitige Fülle von Ladegeräten endlich der Vergangenheit angehören lassen", sagt Alex Agius Saliba vom Europäischen Parlament. "Dieses zukunftssichere Gesetz ermöglicht die Entwicklung innovativer Ladelösungen, und davon werden alle profitieren - von frustrierten Verbrauchern bis hin zu unserer empfindlichen Umwelt."

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