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9. Mai 1973  -  Die Regierung in Bonn beschließt ...

Die Regierung in Bonn beschließt ein Stabilitätsprogramm zur Bekämpfung der hohen Inflationsrate. Vorgesehen sind eine zehnprozentige Stabilitätsabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, eine Investitionssteuer und die Aussetzung der bisher gültigen Sonderabschreibungen nach 7b des Einkommensteuergesetzes für Eigenheime und Eigentumswohnungen.

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