Lexikon
Sparer-Freibetrag
im deutschen Einkommensteuerrecht ein Betrag von 1370 Euro (2740 Euro bei Ehegatten), seit 2007 nur noch 750 bzw. 1500 Euro, der bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen neben dem Werbungskostenpauschbetrag für Kapitaleinkünfte (51 bzw. 102 Euro) abgezogen wird (§ 20 Abs. 4 Einkommensteuergesetz).
Wissenschaft
News der Woche 19.09.2025
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Morgendlicher Kaffee könnte Herzgesundheit fördern
Für viele Menschen gehört der morgendliche Kaffee zur alltäglichen Routine. Eine Studie zeigt nun, dass diese Gewohnheit potenziell gut für die Gesundheit ist. Der Analyse zufolge hatten Personen, die üblicherweise morgens Kaffee trinken, ein geringeres Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen Ursachen zu sterben, als...