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Geld zurück vom Staat
Wer seine Steuererklärung 2008 noch nicht abgegeben hat, für den wird es höchste Zeit. Allerdings bekommt er in diesem Jahr einen kleinen Aufschub. Weil der 31. Mai ein Sonnabend ist, läuft die Frist laut Bund der Steuerzahler noch bis zum 2. Juni. Außerdem ist neuerdings die Abgabe der Erklärung bis zu vier Jahre anstelle von zwei rückwirkend möglich. Die Mühe des Ausfüllens lohnt sich in jedem Fall: Nach Angaben der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen liegen die Steuervorauszahlungen häufig höher als die tatsächliche Steuerschuld. Davon profitieren können vor allem diejenigen, die nicht das ganze Jahr durchgehend beschäftigt waren.
Erklärung online
Seit einigen Jahren kann die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln werden. Das dazu notwendige Programm Elster (ELektronische STeuerERklärung kann im Internet unter http://www.elster.de heruntergeladen werden. Für die jeweiligen Formulare gibt es entsprechende Hilfestellungen. Vorteil der Online-Erklärung: Die Überprüfung und Einzelabrechnung übernimmt das Programm. Nach spätestens vier Wochen soll der Steuerbescheid vorliegen. Nachteil: Steuerbescheinigungen von Banken, Spendenquittungen, höhere Rechnungen oder Belege ausländischer Einkünfte müssen in der Regel im Original vorgelegt und dem entsprechend per Post verschickt werden.
Die Fristen
Die Frist ist in jedem Jahr gleich: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung über die Einnahmen des vergangenen Jahres dem Finanzamt vorliegen. Eine Verlängerung kann beantragt werden, wenn gravierende Gründe vorliegen – beispielsweise ein erhöhtes Arbeitspensum oder eine Erkrankung über einen längeren Zeitraum. Bei einer unbegründeten verspäteten Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen – bis zu zehn Prozent der im Steuerbescheid festgesetzten Steuer, höchstens aber 25.000 Euro.
Wer seine Steuererklärung über den Steuerprüfer erstellen lässt, hat noch bis Ende des Jahres Zeit.