Lexikon
Bauernbefreiung
die Befreiung der auf privaten oder staatlichen Gütern tätigen Landbevölkerung von persönlicher Unfreiheit (Leibeigenschaft, Erbuntertänigkeit) und die Befreiung der bäuerlichen Grundstücke von lastenden Abgaben und sonstigen Verpflichtungen (Fronden, Zehnten); erforderlich geworden aus wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gründen und zum Durchbruch gekommen durch den Sieg liberaler Auffassungen im 18. und 19. Jahrhundert. Die Verpflichtungen wurden meist mittels gesetzlich festgelegter Entschädigung in Land (1/3 – 1/2 der Fläche) reguliert bzw. abgelöst, selten entschädigungslos. Den Anfang machte in Preußen Friedrich Wilhelm I. 1718/19 auf den Domänen; Friedrich der Große setzte die Bauernbefreiung teilweise fort (1777). Das Edikt des Freiherrn vom Stein vom 9. 10. 1807 verhieß den Bauern die Befreiung ab Martinstag 1811. Die Regulierungsedikte des Fürsten Hardenberg 1811–1816 schränkten allerdings Art, Umfang und Methode der Bauernbefreiung teilweise erheblich wieder ein. In Bayern begann die Bauernbefreiung 1808. Nach Bauernbefreiungen in Sachsen und Hannover 1831 vollendete die Revolution 1848 in Deutschland den Prozess der Liberalisierung und rechtlicher Gleichstellung der Bauern. Die Folge war allerdings auch das Aufkommen einer breiten Schicht landwirtschaftlicher Tagelöhner.
In Österreich haben sich besonders Maria Theresia und Joseph II. der Bauernbefreiung angenommen. In Frankreich betonten die Physiokraten um die 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts die Wichtigkeit des Ackerbaus für den Staat; nach ihrer Theorie, die auch in Deutschland Anklang fand, brachte die Französische Revolution (1789) die Beseitigung aller persönlichen Bindungen und später auch der dinglichen Lasten. In Russland führte Alexander II. mit seinem Gesetz von 1861 die Bauernbefreiung durch.
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