Lexikon
Wohnungseigentum
eine besondere Art des Eigentums in der Bundesrepublik Deutschland an dem nach dem BGB nicht eigentumsfähigen Sachinbegriff der Wohnung, ausgestaltet als Sondereigentum an der Wohnung und Miteigentum am Grundstück und den Gemeinschaftseinrichtungen des Gesamtgebäudes (Wohnungseigentumsgesetz des Bundes vom 15. 3. 1951). – In Österreich Wohnungseigentumsgesetz vom 1. 7. 1975. – In der Schweiz Stockwerkseigentum.
Wissenschaft
Eine Menge Magie in der Materie
In den Jahren des Ersten Weltkriegs hat der berühmte Soziologe Max Weber seine nach wie vor oft zitierte Rede über „Wissenschaft als Beruf“ gehalten und darin von der Berechenbarkeit der Dinge zwischen Himmel und Erde gesprochen, die in seinen Augen eine „Entzauberung der Welt“ zur Folge hatte. Leider ist Max Weber schon 1920...
Wissenschaft
Beteigeuzes kleiner Bruder
Der Prototyp aller Roten Überriesen gibt seine Geheimnisse preis. Er verdunkelt sich sporadisch, und in seiner Atmosphäre kreist ein Begleitstern. von THOMAS BÜHRKE Anfang des Jahres 2020 sorgte ein Stern weltweit für Aufsehen: Beteigeuze, einer der beiden Schultersterne im Sternbild Orion. Er war immer lichtschwächer geworden,...