Lexikon

Wohnungseigentum

eine besondere Art des Eigentums in der Bundesrepublik Deutschland an dem nach dem BGB nicht eigentumsfähigen Sachinbegriff der Wohnung, ausgestaltet als Sondereigentum an der Wohnung und Miteigentum am Grundstück und den Gemeinschaftseinrichtungen des Gesamtgebäudes (Wohnungseigentumsgesetz des Bundes vom 15. 3. 1951). In Österreich Wohnungseigentumsgesetz vom 1. 7. 1975. In der Schweiz Stockwerkseigentum.
Ein Sonnenuntergang aus einem Flugzeug heraus fotografiert.©Adobe Stock/SJ Travel Footage
Wissenschaft

Himmlische Lichtspiele

Polarlicht, Abendrot, Regenbogen und Himmelsblau sind das Ergebnis faszinierender Physik. von Michael Vogel Auf Kinderbildern ist der Himmel blau, die Sonne gelb und der Regenbogen bunt. Meist sind die Farben am Himmel eine Selbstverständlichkeit, der wir uns im Alltag nur noch selten bewusst werden. Und doch sind sie etwas...

Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Die Erfahrungsmaschine

Das Wort „Erfahrung“ kann man philosophisch-menschlich verstehen, wenn man jemandem attestiert, viel erlebt und dabei seine Kenntnisse der Welt erweitert zu haben. Man kann es aber auch wörtlich nehmen und sich etwa fragen, wie weit man mit seinem Auto eine Gegend erfahren hat. Was auch immer gemeint ist oder gemacht wird, zeigt...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon