Lexikon
Wohnungseigentum
eine besondere Art des Eigentums in der Bundesrepublik Deutschland an dem nach dem BGB nicht eigentumsfähigen Sachinbegriff der Wohnung, ausgestaltet als Sondereigentum an der Wohnung und Miteigentum am Grundstück und den Gemeinschaftseinrichtungen des Gesamtgebäudes (Wohnungseigentumsgesetz des Bundes vom 15. 3. 1951). – In Österreich Wohnungseigentumsgesetz vom 1. 7. 1975. – In der Schweiz Stockwerkseigentum.
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News der Woche 12.07.2024
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Als dem Mond die Luft ausging
Als der Erdtrabant jung war, peitschten Stürme in einer heißen Atmosphäre über seine geschmolzene Oberfläche. von THORSTEN DAMBECK Die ersten Menschen auf den Mond mussten ihre Luft mitbringen: Neil Armstrong und Buzz Aldrin trugen im Juli 1969 Rucksäcke, die sie mit reinem Sauerstoff versorgten. Höchstens 6,5 Stunden hätten sie...