Lexikon
Miteigentum
gemeinschaftliches Eigentum in Bruchteilsgemeinschaft (§§ 1008–1011 BGB; ähnlich Art. 646 ff. schweizerisches ZGB und §§ 825 ff. österreichisches ABGB); zu unterscheiden vom Gesamteigentum (Gesamthand). Miteigentum besteht auch beim Wohnungseigentum an den im gemeinschaftlichen Gebrauch befindlichen Gegenständen.
Wissenschaft
Kleine Teilchen mit großer Wirkung
Mit dem Atem gelangt nicht nur lebenswichtiger Sauerstoff in den Körper: Stickstoffdioxid und Feinstaub gefährden Lunge, Herz und Gehirn. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Täglich atmet ein Erwachsener mindestens 10.000 Liter Luft ein und wieder aus, nimmt dabei Sauerstoff auf und gibt Kohlendioxid ab. Nichts im Körper funktioniert...
Wissenschaft
Wie die KI genügsamer wird
Künstliche neuronale Netze sind die Basis des aktuellen KI-Booms. Doch ihre Anwendung und ihr Training verschlingen Unmengen an elektrischer Energie. Forscher suchen deshalb nach Möglichkeiten, sie effizienter zu machen. von THOMAS BRANDSTETTER Schätzungen zufolge benötigt eine einfache Anfrage an den Chatbot „ChatGPT“ etwa 10-...