Lexikon
Miteigentum
gemeinschaftliches Eigentum in Bruchteilsgemeinschaft (§§ 1008–1011 BGB; ähnlich Art. 646 ff. schweizerisches ZGB und §§ 825 ff. österreichisches ABGB); zu unterscheiden vom Gesamteigentum (Gesamthand). Miteigentum besteht auch beim Wohnungseigentum an den im gemeinschaftlichen Gebrauch befindlichen Gegenständen.
Wissenschaft
Wasserstoff im Rohr
Er gilt als zentraler Baustein der Energiewende: Wasserstoff. Nun beginnt in Deutschland der Aufbau eines sogenannten Kernnetzes, um ihn zu seinen Nutzern zu bringen. Es basiert großenteils auf bestehenden Erdgasleitungen. Wie gut taugen sie für Wasserstoff? von KATJA MARIA ENGEL Künftig soll klimaschonend erzeugter, „grüner“...
Wissenschaft
Die „Oder-Vergifter“ geben Geheimnisse preis
Im Sommer 2022 machten sie massenweise Fischen und anderen Flussbewohnern den Garaus: Den toxischen Mikroalgen der Oder-Katastrophe haben Forschenden nun ins Erbgut geblickt. Die Sequenzierung des Genoms der Einzeller hat unter anderem die DNA-Bereiche aufgedeckt, die für die Struktur ihres Gifts und damit für dessen...
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