Lexikon
Miteigentum
gemeinschaftliches Eigentum in Bruchteilsgemeinschaft (§§ 1008–1011 BGB; ähnlich Art. 646 ff. schweizerisches ZGB und §§ 825 ff. österreichisches ABGB); zu unterscheiden vom Gesamteigentum (Gesamthand). Miteigentum besteht auch beim Wohnungseigentum an den im gemeinschaftlichen Gebrauch befindlichen Gegenständen.
Wissenschaft
Starke Frauen und Mini-Männchen
Knochenfresser-Würmer leben in einem extremen Matriarchat. Forschende haben nun erstmals ein Rätsel ihrer Fortpflanzung gelöst. von KATJA MARIA ENGEL Als der erste Osedax auf dem Meeresboden entdeckt wird, ist das ein reiner Zufall. Der Meeresforscher Robert C. Vrijenhoek war vor der Küste Kaliforniens eigentlich auf der Suche...
Wissenschaft
Wie die Eruption des Tonga-Unterseevulkans begann
Der Ausbruch des Unterseevulkans Hunga Tonga-Hunga Ha‘apai im Pazifik hatte katastrophale Folgen und war weltweit detektierbar. Doch was ihn auslöste, war bisher erst in Teilen geklärt. Jetzt haben Forscher Hinweise auf das Ereignis entdeckt, das den Kollaps der Vulkancaldera und den dramatischen Ausbruch auslöste. In...