Lexikon

Miteigentum

gemeinschaftliches Eigentum in Bruchteilsgemeinschaft (§§ 10081011 BGB; ähnlich Art. 646 ff. schweizerisches ZGB und §§ 825 ff. österreichisches ABGB); zu unterscheiden vom Gesamteigentum (Gesamthand). Miteigentum besteht auch beim Wohnungseigentum an den im gemeinschaftlichen Gebrauch befindlichen Gegenständen.
Unterwasseraufnahme mit gelbem Gestein, dunklem Himmel und leuchtenden Partikeln im Wasser.
Wissenschaft

Kontaktfreudiger Erdkern

Aus dem Kern unsere Planeten sickert langsam Material in den Erdmantel ein. Das lässt sich an der Zusammensetzung des Edelmetalls Ruthenium aus Vulkangestein ablesen. von DIRK EIDEMÜLLER Tief im Innern der Erde ruht eine gewaltige Kugel aus Eisen: der Erdkern. Er ist innen fest und in seinen äußeren Bereichen flüssig. Das ist aus...

Frosch mit menschlicher Kleidung und Haltung, trägt Anzug und Tasche, steht auf blauem Hintergrund.
Wissenschaft

Gefangen im Netzwerk

Wie sieht das klassische Bild eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin aus? Sicherlich kommt vielen sofort das Klischee des brillanten, zuweilen auch nerdigen Einzelgängers in den Sinn. Man denke zum Beispiel an den „Erbsenzähler“ Gregor Mendel, die „Mutter der springenden Gene“ Barbara McClintock oder auch den PCR-...

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