Lexikon
Kapitạlanlagegesellschaft
Investmentgesellschaft; Investment Trustein Unternehmen, welches das gegen Ausgabe von Investmentanteilen (Investmentzertifikaten) erhaltene Geld in festverzinslichen Wertpapieren und Aktien verschiedener Unternehmen nach dem Prinzip der Risikostreuung anlegt. Eine Sonderform ist der Immobilien-Trust, der als Kapitalanlage Grundstücke erwirbt. Seit 1949 sind in der BR Deutschland Kapitalanlagegesellschaften gegründet worden, deren rechtliche Regelung das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften vom 16. 4. 1957 in der Fassung vom 9. 9. 1998 enthält. Sie müssen ein Nennkapital von mindestens 2,5 Mio. Euro haben. Der Vertrieb ausländischer Investmentanteile ist im Auslandinvestment-Gesetz vom 9. 9. 1998 geregelt.
Die erworbenen Anlagen werden meist zu Fonds zusammengefasst. Typische Fondsarten sind Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienfonds. Anlegern gegenüber geben die Kapitalanlagegesellschaften klein gestückelte Anteilsscheine aus, durch deren Kauf die Inhaber auch bei verhältnismäßig geringem Mitteleinsatz anteilig zu Miteigentümern am Fondsvermögen werden können.
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