Lexikon
Kapitạlanlagegesellschaft
Investmentgesellschaft; Investment Trustein Unternehmen, welches das gegen Ausgabe von Investmentanteilen (Investmentzertifikaten) erhaltene Geld in festverzinslichen Wertpapieren und Aktien verschiedener Unternehmen nach dem Prinzip der Risikostreuung anlegt. Eine Sonderform ist der Immobilien-Trust, der als Kapitalanlage Grundstücke erwirbt. Seit 1949 sind in der BR Deutschland Kapitalanlagegesellschaften gegründet worden, deren rechtliche Regelung das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften vom 16. 4. 1957 in der Fassung vom 9. 9. 1998 enthält. Sie müssen ein Nennkapital von mindestens 2,5 Mio. Euro haben. Der Vertrieb ausländischer Investmentanteile ist im Auslandinvestment-Gesetz vom 9. 9. 1998 geregelt.
Die erworbenen Anlagen werden meist zu Fonds zusammengefasst. Typische Fondsarten sind Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder Immobilienfonds. Anlegern gegenüber geben die Kapitalanlagegesellschaften klein gestückelte Anteilsscheine aus, durch deren Kauf die Inhaber auch bei verhältnismäßig geringem Mitteleinsatz anteilig zu Miteigentümern am Fondsvermögen werden können.
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...
Wissenschaft
Vom Winde verweht
Viele Lebewesen nutzen die Atmosphäre, um ihre Keimzellen auszutauschen oder ihre Nachkommen auf die Suche nach neuen Lebensräumen zu schicken. Umherfliegende Pollen, Sporen und Samen leisten ihnen dabei wertvolle Unterstützung. Von THOMAS ZAUNER An manch schönem Frühlingstag ziehen ganze Schwaden Pollen umher. Sie sinken als...