Lexikon
Vermischung
Recht
das untrennbare oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten trennbare Ineinanderaufgehen von beweglichen Sachen. Die bisherigen Eigentümer werden Miteigentümer nach dem Verhältnis des Werts ihrer vermischten Sachen; Rechte Dritter erlöschen; für etwaige Rechtsverluste ist Geldvergütung zu leisten (§§ 948 und 951 BGB). – In Österreich und der Schweiz sind die Vorschriften über die Verbindung entsprechend anzuwenden.

Wissenschaft
Hölzerne Riesen
Windkraftanlagen aus Holz galten lange Zeit als nicht realisierbar. Doch nun setzt ein Umdenken ein, denn der natürliche Baustoff bietet strukturelle und auch ökonomische Vorteile. von JAN BERNDORFF Die Windenergiebranche steckt in einem Dilemma. Sie soll ein wichtiger Eckpfeiler der Energiewende sein und klimaschonend „grünen“...

Wissenschaft
News der Woche 14.03.2025
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