Lexikon
Vermischung
Recht
das untrennbare oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten trennbare Ineinanderaufgehen von beweglichen Sachen. Die bisherigen Eigentümer werden Miteigentümer nach dem Verhältnis des Werts ihrer vermischten Sachen; Rechte Dritter erlöschen; für etwaige Rechtsverluste ist Geldvergütung zu leisten (§§ 948 und 951 BGB). – In Österreich und der Schweiz sind die Vorschriften über die Verbindung entsprechend anzuwenden.
Wissenschaft
Neue Einblicke in die Ursprünge unseres Gehörs
Säugetiere haben ein empfindliches Gehör, mit dem sie Töne und Geräusche einen breiten Frequenzbereich wahrnehmen können. Dafür sorgt das Mittelohr, dessen Trommelfell die Schallwellen aus der Luft aufnimmt und über die Gehörknöchelchen weiterleitet. Doch wann hat sich diese Struktur entwickelt? Eine Studie zeigt nun anhand von...
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...
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