Lexikon

Lohnsteuerkarte

eine amtliche Urkunde, die die Grundlage des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber bildet. Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde anhand von Urlisten oder Einwohnerkarteien vor Beginn des Kalenderjahres für alle im Bezirk wohnenden Arbeitnehmer ausgestellt. Auf der Lohnsteuerkarte werden durch die Gemeinde die Steuerklasse, der Familienstand, die Zahl der unter 18 Jahre alten Kinder und die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie ggf. ein Altersfreibetrag und Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene eingetragen. Das Finanzamt trägt etwaige steuerfreie Beträge wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben aus der Förderung des selbst genutzten Wohnungseigentums nach § 10 e EStG in die Lohnsteuerkarte ein.
Wissenschaft

Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten

Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...

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Wissenschaft

Kernkraft: zu teuer und zu langsam?

Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...

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