Lexikon
Lohnsteuerkarte
eine amtliche Urkunde, die die Grundlage des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber bildet. Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde anhand von Urlisten oder Einwohnerkarteien vor Beginn des Kalenderjahres für alle im Bezirk wohnenden Arbeitnehmer ausgestellt. Auf der Lohnsteuerkarte werden durch die Gemeinde die Steuerklasse, der Familienstand, die Zahl der unter 18 Jahre alten Kinder und die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie ggf. ein Altersfreibetrag und Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene eingetragen. Das Finanzamt trägt etwaige steuerfreie Beträge wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben aus der Förderung des selbst genutzten Wohnungseigentums nach § 10 e EStG in die Lohnsteuerkarte ein.
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