Lexikon
Lohnsteuerkarte
eine amtliche Urkunde, die die Grundlage des Lohnsteuerabzugs durch den Arbeitgeber bildet. Die Lohnsteuerkarte wird von der Gemeinde anhand von Urlisten oder Einwohnerkarteien vor Beginn des Kalenderjahres für alle im Bezirk wohnenden Arbeitnehmer ausgestellt. Auf der Lohnsteuerkarte werden durch die Gemeinde die Steuerklasse, der Familienstand, die Zahl der unter 18 Jahre alten Kinder und die Religionszugehörigkeit des Arbeitnehmers sowie ggf. ein Altersfreibetrag und Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene eingetragen. Das Finanzamt trägt etwaige steuerfreie Beträge wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben aus der Förderung des selbst genutzten Wohnungseigentums nach § 10 e EStG in die Lohnsteuerkarte ein.
Wissenschaft
Zum Himmel stinken
Im Himmel gibt’s kein Bier, drum trinken wir es hier.“ Wenn man dem Schriftsteller Ernst Neubach glauben möchte – und es gibt keinen Grund, seine Auskünfte stärker in Zweifel zu ziehen als andere Berichte über den sogenannten Himmel –, so sind dort weder Pils noch Weißbier vorrätig. Weshalb ihr Konsum auf einem Planeten am Rande...
Wissenschaft
Geschenkte Überlebenszeit
Unbehandelt sterben Menschen, bei denen ein Glioblastom entdeckt wird, innerhalb kurzer Zeit. Eine neue Therapie gegen den aggressiven Hirntumor kann die Patienten zwar nicht heilen, aber ihr Leben verlängern. von ANDREA MERTES Im Mai 2021 sendet Jens Krystek eine Videonachricht in die Welt: „Ich bin im Krankenhaus“, sind seine...
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