Lexikon
Sonderausgaben
nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 19. 10. 2002 vom Gesamtbetrag der Einkünfte voll oder bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähige Ausgaben; dazu gehören: 1. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Renten bestimmter Art; 2. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, an die Bundesagentur für Arbeit, zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sowie zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung; 3. gezahlte Kirchensteuer; 4. Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die erstmalige Berufsausbildung; 5. Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge; 6. Verlustabzug sowie 7. Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum (nicht mehr für Neufälle). Begrenzt abzugsfähig sind Spenden.
Wissenschaft
Wenig Raum für Nachhaltigkeit
Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....
Wissenschaft
Die Mülldeponie am Himmel
Teile zerborstener Satelliten, Raketenstufen und Farbsplitter – der Orbit der Erde ist voller Weltraumschrott. Nun wird an Lösungen gearbeitet
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