Lexikon
Sonderausgaben
nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 19. 10. 2002 vom Gesamtbetrag der Einkünfte voll oder bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähige Ausgaben; dazu gehören: 1. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Renten bestimmter Art; 2. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, an die Bundesagentur für Arbeit, zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sowie zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung; 3. gezahlte Kirchensteuer; 4. Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die erstmalige Berufsausbildung; 5. Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge; 6. Verlustabzug sowie 7. Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum (nicht mehr für Neufälle). Begrenzt abzugsfähig sind Spenden.
Wissenschaft
Hilfe für das Plastik-Meer
In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...
Wissenschaft
Von Rohdaten zu Bildern: ein Labyrinth
Astronomische Fotos sind nur selten direkte Abbilder, sondern meistens das Produkt aus einem hochkomplexen Prozess der Datenverarbeitung. von MARLENA WEGNER Ein Bild kann vieles sein: ein Gemälde, eine Fotografie, eine Zeichnung, ein Spiegelbild oder die Darstellung auf einem Bildschirm. In der Wissenschaft spielen Bilder eine...