Lexikon
Sonderausgaben
nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 19. 10. 2002 vom Gesamtbetrag der Einkünfte voll oder bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähige Ausgaben; dazu gehören: 1. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Renten bestimmter Art; 2. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, an die Bundesagentur für Arbeit, zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sowie zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung; 3. gezahlte Kirchensteuer; 4. Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die erstmalige Berufsausbildung; 5. Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge; 6. Verlustabzug sowie 7. Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum (nicht mehr für Neufälle). Begrenzt abzugsfähig sind Spenden.
Wissenschaft
Elternschaft hält das Gehirn jung
Kinder halten jung. Diese These bestätigt sich auch beim Blick ins elterliche Gehirn: Je mehr Kinder eine Person aufgezogen hat, desto stärker sind die funktionellen Netzwerke in ihrem Gehirn miteinander verknüpft. Während die Konnektivität im Gehirn auch bei Eltern mit dem Alter nachlässt scheinen Kinder dieser Hirnalterung in...
Wissenschaft
Das Atom der Biologen
Anfang der 1930er-Jahre lauschte ein junger Mann namens Max Delbrück, der 1969 als Empfänger des Nobelpreises für Medizin gefeiert werden sollte, in Kopenhagen der Rede des großen Physikers Niels Bohr, die von „Licht und Leben“ handelte. Bohr machte darin den Vorschlag, man solle in der Biologie das Gleiche versuchen, das in...
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