Lexikon
Sonderausgaben
nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 19. 10. 2002 vom Gesamtbetrag der Einkünfte voll oder bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähige Ausgaben; dazu gehören: 1. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Renten bestimmter Art; 2. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, an die Bundesagentur für Arbeit, zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sowie zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung; 3. gezahlte Kirchensteuer; 4. Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die erstmalige Berufsausbildung; 5. Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge; 6. Verlustabzug sowie 7. Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum (nicht mehr für Neufälle). Begrenzt abzugsfähig sind Spenden.
Wissenschaft
Stressgeruch macht Hunde pessimistisch
Mit Anspannung belastete Luft drückt Hunden offenbar auf die Stimmung: Wenn sie den Geruch gestresster Personen wahrnehmen, gehen sie mit einer eher pessimistischen Erwartungshaltung auf Neues zu, lassen Studienergebnisse vermuten. Es könnte sich dabei somit um eine Form der emotionalen Ansteckung zwischen Mensch und Tier handeln...
Wissenschaft
Fischfang als Wegbereiter für die Maya?
In Mittelamerika lebten schon vor tausenden Jahren Jäger und Sammler. Offenbar waren diese Menschen auch versierte Fischer, wie ein neuer Fund nun nahelegt. In einem artenreichen Feuchtgebiet in Belize haben Anthropologen Überreste eines ausgedehnten Grabensystems entdeckt, das bereits vor rund 4000 Jahren dem Fischfang diente....