Lexikon

Sonderausgaben

nach dem Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 19. 10. 2002 vom Gesamtbetrag der Einkünfte voll oder bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähige Ausgaben; dazu gehören: 1. Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Renten bestimmter Art; 2. Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, an die Bundesagentur für Arbeit, zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall sowie zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung; 3. gezahlte Kirchensteuer; 4. Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die erstmalige Berufsausbildung; 5. Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge; 6. Verlustabzug sowie 7. Aufwendungen für selbst genutztes Wohneigentum (nicht mehr für Neufälle). Begrenzt abzugsfähig sind Spenden.
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