Lexikon

Pauschbeträge

bestimmte Beträge, die bei bestimmten abzugsfähigen Aufwendungen des Steuerpflichtigen aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis angesetzt werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen den entsprechenden Pauschbetrag, so können sie (im Rahmen etwaiger Höchstbeträge) statt des Pauschbetrages abgezogen werden, wenn sie in voller Höhe nachgewiesen werden. Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es Pauschbeträge bei den Werbungskosten, den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen.
Drosophila, Fliege
Wissenschaft

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Wissenschaft

Rätselhafter Kernzerfall

Kernphysikern gelang die Vermessung einer extrem seltenen Zerfallsart von Atomkernen. Doch die Ergebnisse werfen Fragen auf. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Atomkerne radioaktiv zerfallen oder von hochenergetischen Teilchen getroffen werden, geraten sie meist in einen angeregten Zustand, fallen jedoch schnell wieder in den Grundzustand...

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