Lexikon
Pauschbeträge
bestimmte Beträge, die bei bestimmten abzugsfähigen Aufwendungen des Steuerpflichtigen aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis angesetzt werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen den entsprechenden Pauschbetrag, so können sie (im Rahmen etwaiger Höchstbeträge) statt des Pauschbetrages abgezogen werden, wenn sie in voller Höhe nachgewiesen werden. Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es Pauschbeträge bei den Werbungskosten, den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen.
Wissenschaft
Winzlinge am Werk
Nahrungsmittel, Medikamente und Impfstoffe lassen sich durch lebendige Organismen herstellen. Neue Techniken ermöglichen jetzt eine effiziente Bio-produktion in großem Stil. von MARTINA REHNERT Ein guter Tag beginnt mit einem guten Frühstück: frische Brötchen, Brot, Joghurt … Für Fitness-Bewusste gibt es einen Proteinshake, Käse...
Wissenschaft
Zweierlei Maß
Vom griechischen Philosophen Protagoras stammt der Satz „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“. Was er damit meinte: Alle Dinge in der Welt sind immer nur so, wie sie dem Menschen erscheinen. Oder anders ausgedrückt: Der Mensch kann nicht heraus aus seiner Haut – und stellt sich daher stets selbst ins Zentrum seiner Bewertungen....