Lexikon
Pauschbeträge
bestimmte Beträge, die bei bestimmten abzugsfähigen Aufwendungen des Steuerpflichtigen aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis angesetzt werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen den entsprechenden Pauschbetrag, so können sie (im Rahmen etwaiger Höchstbeträge) statt des Pauschbetrages abgezogen werden, wenn sie in voller Höhe nachgewiesen werden. Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es Pauschbeträge bei den Werbungskosten, den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen.
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
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Rechnen wie das Gehirn
Mit klassischen Computern fällt es immer schwerer, den Hunger der Menschheit nach Rechenleistung zu stillen. Auf der Suche nach Alternativen lassen sich die Forscher auch vom Nervensystem inspirieren. Das Ziel ist es, biologische Konzepte auf die technische Informationsverarbeitung zu übertragen. von THOMAS BRANDSTETTER Auch wenn...