Lexikon
Pauschbeträge
bestimmte Beträge, die bei bestimmten abzugsfähigen Aufwendungen des Steuerpflichtigen aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis angesetzt werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen den entsprechenden Pauschbetrag, so können sie (im Rahmen etwaiger Höchstbeträge) statt des Pauschbetrages abgezogen werden, wenn sie in voller Höhe nachgewiesen werden. Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es Pauschbeträge bei den Werbungskosten, den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen.
Wissenschaft
»Wind, Wellen und Wasser«
Seit einem halben Jahrhundert werden die Austauschprozesse zwischen Atmosphäre und Ozean erforscht. Seniorprofessor Bernd Jähne nutzt dazu ein einzigartiges Forschungsgerät. Das Gespräch führte AURELIA EBERHARD Herr Prof. Jähne, welche physikalischen Vorgänge finden an der Grenze zwischen Luft und Meerwasser statt? Ein wichtiger...
Wissenschaft
Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen
Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...