Lexikon

Pauschbeträge

bestimmte Beträge, die bei bestimmten abzugsfähigen Aufwendungen des Steuerpflichtigen aus Vereinfachungsgründen ohne Einzelnachweis angesetzt werden. Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen den entsprechenden Pauschbetrag, so können sie (im Rahmen etwaiger Höchstbeträge) statt des Pauschbetrages abgezogen werden, wenn sie in voller Höhe nachgewiesen werden. Im deutschen Einkommensteuerrecht gibt es Pauschbeträge bei den Werbungskosten, den Sonderausgaben und den außergewöhnlichen Belastungen.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig

Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...

Wissenschaft

Weltraumschnupfen

Zieh dich warm an, wenn du rausgehst, sonst kriegst du einen Schnupfen!“ Wenn Ihre Eltern das zu Ihnen gesagt haben, dann müssen wir Ihnen jetzt leider mitteilen, dass das so nicht stimmt. Auch wenn die Kälte im Wort „Erkältung“ vorkommt, wird sie nicht durch niedrige Temperaturen verursacht, sondern durch Viren. Das ist jetzt...

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch