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Online-Steuererklärung - so holt man sich seine Studienkosten zurück
Wegen hoher Kosten sollte sich aber niemand von einem Studium abschrecken lassen. Weil unsere Wirtschaft in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung immer mehr hochqualifizierte Arbeitskräfte benötigt, um im globalen Wettbewerb mithalten zu können, beteiligt sich der deutsche Staat an vielen Kosten im Rahmen einer Ausbildung. Wenn Studenten schon während ihres Studiums jährlich eine Steuererklärung abgeben, können sie sich später einen Großteil ihrer Studienkosten wieder vom Fiskus zurückholen. Hierfür ist es nicht einmal notwendig, dass bereits während des Studiums verdient und Steuern gezahlt werden.
Verlustvortrag - dein Steuerbonus für den Berufseinstieg
Die Mehrheit der Studenten in Deutschland bleibt mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 8.820 Euro (in 2017) und muss damit keine Steuern abführen. Bekanntlich erstatten Finanzämter erst dann Geld zurück, wenn bereits Steuern gezahlt wurden. Da dies bei den meisten Studenten nicht der Fall ist, bietet das deutsche Steuersystem eine äußerst vorteilhafte Lösung an: den Verlustvortrag. Mit diesem Modell können sich Studenten unkompliziert eine Art Steuerbonus für die Zeit nach der Ausbildung sichern.
So funktioniert der Verlustvortrag
Grundsätzlich können alle Ausgaben, die zur Finanzierung eines Studiums oder einer anderen Ausbildung aufgebracht werden, von der Steuer abgesetzt werden. Wer während des Studiums bereits verdient und Steuern zahlt, darf sich durch die Abgabe einer Steuererklärung i.d.R. über eine sofortige Erstattung der Studienkosten freuen. Wird noch kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, besteht die Möglichkeit eines Verlustvortrags.
Hierbei werden dem Finanzamt per Steuererklärung alle relevanten Studienkosten (siehe unten) angezeigt. Das Finanzamt merkt sich diese Kosten automatisch als Verluste. Über die komplette Studienzeit können durch die jährliche Abgabe einer Steuererklärung die Studienkosten als Verluste vorgetragen werden. Sobald nach Beendigung des Studiums der Einstieg ins Berufsleben erfolgt, Einkommen erzielt wird und entsprechend Steuern gezahlt werden, werden die angehäuften Verluste (= Studienkosten) steuerlich verrechnet.
Heißt im Klartext: Das zu versteuernde Einkommen verringert sich um die Gesamtsumme der Studienkosten und es erfolgt eine Steuererstattung. Diese beträgt nicht selten mehrere tausend Euro im ersten Jahr nach Berufseinstieg.
Diese Studienkosten führen zu einer Steuererstattung
Alle Ausgaben, die eindeutig im Zusammenhang mit einer universitären Ausbildung stehen, zählen zu den sogenannten Werbungskosten und können in voller Höhe von der Steuer abgesetzt bzw. als Verluste vorgetragen werden. Typische Studienkosten sind insbesondere folgende Ausgaben:
- Semesterbeiträge & Studiengebühren
- Ausgaben für Studienfahrten & Exkursionen
- Auslandssemester
- Ausgaben im Rahmen eines Praktikums
- Fachliteratur
- Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Scanner & Co.
- Sprachkurse & Sprachtests (TOEFL etc.)
- Zinsen für einen Studienkredit
- Drucken & Binden von Abschlussarbeiten
- Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Uni/Bibliothek
- Selbst gezahlte Versicherungsbeiträge
Studienkosten ohne Nachweise geltend machen
Für eine Reihe von Ausgaben verlangen die meisten Finanzämter nicht einmal Belege, sondern gewähren fixe Pauschalbeträge. Wer also kein Ordnungsgenie ist und seine Rechnungen akribisch sammelt und abheftet, kann auf diese Weise trotzdem viele Kosten erstattet bekommen. Die gängigsten Pauschalen für Studienkosten sind:
- Fahrten: Bei Fahrten zur Uni gibt es 30 Cent/km einfacher Wegstrecke. Bei Fahrten zur Bibliothek oder zum Nebenjob gibt es 30 Cent/km Hin- und Rückweg.
- Arbeitsmittel: Für Ordner, Schreibutensilien, Taschenrechner & Co. gilt eine Pauschale von 110€ pro Jahr.
- Telefon/Internet: Hier gibt es bis zu 20€ monatlich bzw. maximal 240€ im Jahr.
- Verpflegung: Bei Praktika außerhalb des Wohnortes, Studienfahrten oder Auslandssemester gibt es für bis zu 90 Tage eine Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand von mindestens 24€/Tag.
- Umzüge: Für den Umzug an den Universitätsort kann man ohne Nachweise 730€ beanspruchen.
- Bewerbungen: Pro klassischer Bewerbungsmappe können 8,50€ und je Online-Bewerbung 2,50€ steuerlich geltend gemacht werden.
Wie macht man eine Steuererklärung?
Ein schneller und einfacher Weg, eine Steuererklärung für die Studienzeit zu machen, ist die Online-Steuererklärung. Hier tummeln sich mehrere Anbieter im Internet. Mittlerweile wird auch die Erstellung der Steuererklärung speziell für Studierende und Absolventen angeboten, bei der in wenigen Schritten ein Steuertool die Nutzer durch ihre Steuererklärung führt. Viele Hilfen und Tipps stellen sicher, dass keine wichtigen Angaben vergessen und eine möglichst hohe Erstattung der Studienkosten erreicht werden kann.
Studenten können über die Steuerplattform zunächst alle ihre Einkünfte und Ausgaben in die Eingabemaske eintragen und sehen anhand eines Steuerrechners sofort, wie hoch die Steuererstattung bzw. der Verlustvortrag voraussichtlich ausfallen werden und ob sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnt. Soll die Steuererklärung abschließend online ans Finanzamt gesendet werden, muss eine einmalige Gebühr von 34,90€ gezahlt werden - diese kann aber im nächsten Jahr wieder komplett von der Steuer abgesetzt werden.
Steuererklärung aktuell noch 7 Jahre rückwirkend möglich
Wer sein Studium bereits beendet hat, kann momentan noch bis zu 7 Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag für die Studienjahre machen. Damit können auch diejenigen, die schon mitten im Berufsleben stehen, noch viele Studienkosten vom Staat zurückholen. Einzige Voraussetzung ist lediglich, dass für entsprechende Studienjahre noch keine Steuererklärung abgegeben wurde.
Mehr Informationen für Studenten auf www.studentensteuererklaerung.de
Und auch für Arbeitnehmer lohnt sich meist die Abgabe der Steuererklärung. Mehr Informationen unter www.arbeitnehmersteuererklaerung.de