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Rechtsstaat: Garantien für den Bürger
Was versteht man unter einem Rechtsstaat?
Eine Staatsform, in der die Staatstätigkeit durch eine auf Dauer angelegte Rechtsordnung begrenzt wird und die Rechtsstellung des Einzelnen durch Grundrechte garantiert ist. Staatliches Handeln ist an Gesetze gebunden und kann von unabhängigen Gerichten überprüft werden. Die Aufteilung der staatlichen Gewalt, die sog. Gewaltenteilung, soll Machtmissbrauch verhindern bzw. eine Machtbalance herstellen.
Eine geschriebene Verfassung umgrenzt rechtlich die Macht des Staates und bildet die für Staat und Bürger verbindliche oberste Rechtsnorm. In Deutschland regelt das Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 3, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt sowie die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind. Die Staatsgewalt in einem Rechtstaat ist somit der Gerechtigkeit verpflichtet.
Welche Gewalten werden unterschieden?
Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung).
Die Legislative besteht aus den vom Volk gewählten Abgeordneten in den Parlamenten; sie formuliert und beschließt Gesetze, die von der Exekutive angewendet und durchgesetzt werden. Zur Exekutive zählen neben Bundesregierung und Bundeskanzler auch die Verwaltung, Ministerien und Behörden, in denen Beamte als Staatsbedienstete tätig sind, z. B. die Polizei. Die dritte Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat ist die Judikative, also die Gerichte, die jedem Bürger gemäß den Gesetzen zu seinem Recht verhelfen sollen.
Übrigens: In Deutschland gibt es keine vollkommene Trennung der Gewalten. So sind z. B. die Mitglieder der Regierung in aller Regel auch Bundestagsabgeordnete und gehören damit sowohl der Exekutive als auch der Legislative an. Zudem hat die Bundesregierung das Recht, eigene Gesetzesentwürfe in den Bundesrat einzubringen. Daher spricht man auch von einer Gewaltenverschränkung. Die Gerichte hingegen sind auch in der Praxis unabhängig.
Wer hat die Gewaltenteilung »erfunden«?
Der englische Philosoph John Locke (1632–1704). In seiner Abhandlung »Two Treaties of Government« formulierte er als Erster die Gewaltenteilung als grundlegendes Ordnungs- und Strukturprinzip moderner Verfassungen. Der französische Staatstheoretiker Montesquieu (1689 bis 1755) – ein erklärter Gegner des Absolutismus – entwickelte in seinem Hauptwerk »Vom Geist der Gesetze« (1748) seine Lehre von der Gewaltenteilung.
Die Überlegungen von Locke und Montesquieu prägten die amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776 und die Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte während der Französischen Revolution 1789. Die Gewaltenteilung fand Eingang in die französischen Verfassungen von 1791 und 1795 und den Verfassungsentwurf der deutschen Nationalversammlung 1848/49. In Deutschland legte jedoch erst die Weimarer Reichsverfassung von 1919 die Gewaltenteilung endgültig fest.
Wer wird häufig als vierte Gewalt bezeichnet?
Die Medien, denn sie kontrollieren durch ihre Berichterstattung die übrigen Instanzen. Im Idealfall decken sie Missstände auf, hinterfragen Entscheidungen von Regierungen und Gerichten, thematisieren gesellschaftliche Probleme, stoßen Diskussionen an und üben zudem eine elementare Bildungsfunktion aus.
Der Bürger wird durch die Medien informiert, kann sich eine eigene Meinung bilden und so an der gesellschaftlichen Meinungsbildung teilnehmen. Eine tatsächliche »vierte Gewalt im Staat« sind die Medien dennoch nicht, denn sie haben ein eigenes, unabhängiges Interesse an ihrer Tätigkeit und sind – anders als die anderen Gewalten im Staat – nicht dem Gemeinwohl verpflichtet.
Wussten Sie, dass …
sich bereits der griechische Philosoph Platon (427–348/347 v. Chr.) mit dem Verhältnis zwischen Staat und Recht befasste? Er forderte, dass nicht Menschen, sondern Gesetze den Staat beherrschen sollten.
das Rechtsstaatsdenken in Großbritannien in der Idee von der »Rule of Law« (Herrschaft des Gesetzes) seine Entsprechung fand? Im 16. und 17. Jahrhundert begrenzte es das Handeln staatlicher Organe.
bei der Schaffung der amerikanischen Demokratie im 18. Jahrhundert der Gedanke des »Limited Government« (begrenzte Regierung) Pate stand? Mit der US-amerikanischen Verfassung wurden nicht nur die Menschenrechte, sondern auch die Normenkontrolle der Gerichte fixiert.

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