Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Pauschale
Pau|scha|leSyn.
Pauschpreis, Pauschquantum
1.
überschlägig festgelegte Geldsumme
2.
einmalige, ab– oder aufgerundete Bezahlung (statt Einzelzahlungen)
[zu
Bausch
in der Wendungin Bausch und Bogen:
bei der Pauschale spielen (wie bei Bausch) kleine Differenzen keine Rolle]Pauschale:
Der Ausdruck für die einmalige, gerundete Bezahlung anstelle von Einzelzahlungen ist seit dem 19. Jahrhundert in der Kaufmannssprache üblich. Das Adjektiv
gehört damit zu der seit dem 17. Jahrhundert bekannten Fügung . Hier steht für das Gewölbte, also das Zuviel, und für das Flache (nach innen Gewölbte), also das Zuwenig. Bei einem Geschäft, das in Bausch und Bogen angerechnet wird, wird nicht im Einzelnen abgerechnet, sondern ein Zuviel an einer Stelle mit einem Zuwenig an anderer ausgeglichen. Heute wird diese Wendung allgemein im Sinn von „im Ganzen“ gebraucht.
oder gibt es beispielsweise beim Finanzamt, um bestimmte Aufwendungen ohne Einzelnachweise abrechnen zu können (etwa die ). Hier dient die der Vereinfachung. Das gilt unter anderem auch für , bei denen der Urlauber Fahrt und Unterbringung zugleich bucht und dafür einen zahlt. Eher negativen Beigeschmack hat das , bei dem es sich um eine grobe Einschätzung ohne Berücksichtigung näherer Einzelheiten handelt. Ein Pauschalurteil ist oft nicht weit von einem Vorurteil entfernt.
bedeutet mithin „alles zusammengenommen“, „sehr allgemein“. Darin steckt das Wort , eine Nebenform von , das wiederum vom mittelhochdeutschen abgeleitet ist. Der Ausdruck wurde seit dem 11. Jahrhundert als Bezeichnung unter anderem für „weich gestopftes Kissen“, „Polster“ oder „ausgestopften Wulst“, zum Beispiel an einem Pferdesattel, benutzt. Außerdem war auch der Ausdruck für „eine Hand voll“, „eine ungezählte Menge“.gehört damit zu der seit dem 17. Jahrhundert bekannten Fügung . Hier steht für das Gewölbte, also das Zuviel, und für das Flache (nach innen Gewölbte), also das Zuwenig. Bei einem Geschäft, das in Bausch und Bogen angerechnet wird, wird nicht im Einzelnen abgerechnet, sondern ein Zuviel an einer Stelle mit einem Zuwenig an anderer ausgeglichen. Heute wird diese Wendung allgemein im Sinn von „im Ganzen“ gebraucht.
oder gibt es beispielsweise beim Finanzamt, um bestimmte Aufwendungen ohne Einzelnachweise abrechnen zu können (etwa die ). Hier dient die der Vereinfachung. Das gilt unter anderem auch für , bei denen der Urlauber Fahrt und Unterbringung zugleich bucht und dafür einen zahlt. Eher negativen Beigeschmack hat das , bei dem es sich um eine grobe Einschätzung ohne Berücksichtigung näherer Einzelheiten handelt. Ein Pauschalurteil ist oft nicht weit von einem Vorurteil entfernt.