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Wann bekommt man Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Wenn eine sog. Pflegestufe festgestellt wird. Hierfür müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse beauftragt einen Gutachter des medizinischen Dienstes mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Nach einem Hausbesuch und der Überprüfung eines sog. Pflegetagebuchs (Aufstellung der häuslichen Pflegeleistungen) empfiehlt der Gutachter der Kasse die Pflegestufe. Je nach Pflegestufe bestehen für Pflegebedürftige unterschiedliche Leistungsansprüche.

Die Pflegestufe orientiert sich ausschließlich an den zeitlichen Anforderungen für die Pflege. Als pflegerische Leistungen gelten Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) sowie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.

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