Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Schelte:
Das gleichbedeutende althochdeutsche Wort
„Jemandem Vorwürfe machen“ heißt, ihn oder . Belegt man ihn dabei noch mit Schimpfwörtern, kann das bedeuten: . Der Betroffene oder . Das Wort, das als feiner gilt als beispielsweise „schimpfen“, wird außerdem in Zusammensetzungen gebraucht, wenn es um Vorwürfe geht, die sich pauschal gegen eine bestimmte Gruppe und nicht gegen einzelne Personen richten, zum Beispiel oder
Der Ausdruck für „rechtschaffen“, „von einwandfreiem Ruf“, „ehrenhaft“ leitet sich von dem mittelalterlichen Brauch her, öffentlich einen , eine Art Anklageschrift, anzuschlagen oder zu verlesen, wenn Vorwürfe gegen jemanden erhoben wurden. Damit war ein Betroffener . Ein „unbescholtener Bürger“ ist also ursprünglich einer, gegen den in der Öffentlichkeit keine Vorwürfe bestehen.
ist die Wurzel des Ausdrucks für „Vorwurf“, „Tadel“ (zu „schmähen“, „tadeln“; aus dem angelsächsischen wurde im heutigen Englisch ). Damit dürfte einst lauter oder lautstarker Tadel gemeint gewesen sein, denn ist sprachlich mit dem althochdeutschen für „tönen“, „schallen“ verwandt, das mittelhochdeutsch zu wurde. Diese Form der Schelle bzw. ist noch in dem Begriff „Maulschelle“ enthalten, der „Ohrfeige“ bedeutet. „Schelle“ und „schellen“ wird heute nur noch regional als Synonym für „Klingel“ bzw. „klingeln“ gebraucht. wie gehen auf das erschlossene indogermanische Wort „schallen“ zurück.„Jemandem Vorwürfe machen“ heißt, ihn oder . Belegt man ihn dabei noch mit Schimpfwörtern, kann das bedeuten: . Der Betroffene oder . Das Wort, das als feiner gilt als beispielsweise „schimpfen“, wird außerdem in Zusammensetzungen gebraucht, wenn es um Vorwürfe geht, die sich pauschal gegen eine bestimmte Gruppe und nicht gegen einzelne Personen richten, zum Beispiel oder
Der Ausdruck für „rechtschaffen“, „von einwandfreiem Ruf“, „ehrenhaft“ leitet sich von dem mittelalterlichen Brauch her, öffentlich einen , eine Art Anklageschrift, anzuschlagen oder zu verlesen, wenn Vorwürfe gegen jemanden erhoben wurden. Damit war ein Betroffener . Ein „unbescholtener Bürger“ ist also ursprünglich einer, gegen den in der Öffentlichkeit keine Vorwürfe bestehen.

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