Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Schelte:
Das gleichbedeutende althochdeutsche Wortist die Wurzel des Ausdrucks für „Vorwurf“, „Tadel“ (zu„schmähen“, „tadeln“; aus dem angelsächsischenwurde im heutigen Englisch). Damit dürfte einst lauter oder lautstarker Tadel gemeint gewesen sein, dennist sprachlich mit dem althochdeutschenfür „tönen“, „schallen“ verwandt, das mittelhochdeutsch zuwurde. Diese Form der Schelle bzw.ist noch in dem Begriff „Maulschelle“ enthalten, der „Ohrfeige“ bedeutet. „Schelle“ und „schellen“ wird heute nur noch regional als Synonym für „Klingel“ bzw. „klingeln“ gebraucht.wiegehen auf das erschlossene indogermanische Wort„schallen“ zurück.
„Jemandem Vorwürfe machen“ heißt, ihnoder. Belegt man ihn dabei noch mit Schimpfwörtern, kann das bedeuten:. Der Betroffeneoder. Das Wort, das als feiner gilt als beispielsweise „schimpfen“, wird außerdem in Zusammensetzungen gebraucht, wenn es um Vorwürfe geht, die sich pauschal gegen eine bestimmte Gruppe und nicht gegen einzelne Personen richten, zum Beispieloder
Der Ausdruckfür „rechtschaffen“, „von einwandfreiem Ruf“, „ehrenhaft“ leitet sich von dem mittelalterlichen Brauch her, öffentlich einen, eine Art Anklageschrift, anzuschlagen oder zu verlesen, wenn Vorwürfe gegen jemanden erhoben wurden. Damit war ein Betroffener. Ein „unbescholtener Bürger“ ist also ursprünglich einer, gegen den in der Öffentlichkeit keine Vorwürfe bestehen.
„Jemandem Vorwürfe machen“ heißt, ihnoder. Belegt man ihn dabei noch mit Schimpfwörtern, kann das bedeuten:. Der Betroffeneoder. Das Wort, das als feiner gilt als beispielsweise „schimpfen“, wird außerdem in Zusammensetzungen gebraucht, wenn es um Vorwürfe geht, die sich pauschal gegen eine bestimmte Gruppe und nicht gegen einzelne Personen richten, zum Beispieloder
Der Ausdruckfür „rechtschaffen“, „von einwandfreiem Ruf“, „ehrenhaft“ leitet sich von dem mittelalterlichen Brauch her, öffentlich einen, eine Art Anklageschrift, anzuschlagen oder zu verlesen, wenn Vorwürfe gegen jemanden erhoben wurden. Damit war ein Betroffener. Ein „unbescholtener Bürger“ ist also ursprünglich einer, gegen den in der Öffentlichkeit keine Vorwürfe bestehen.
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