Lexikon

Bezugsberechtigter

Begünstigter
die Person, die in der Lebensversicherung die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalls erhalten soll. Beim Normalfall, der widerruflichen Bezugsberechtigung, bleibt der Versicherungsnehmer Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und kann jederzeit die Bezugsberechtigung widerrufen und ändern. Der Bezugsberechtigte hat vor Eintritt des Versicherungsfalls noch kein Recht erworben. Bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung erwirbt der Bezugsberechtigte ein sofort entstehendes Recht auf die Versicherungssumme, das ihm gegen seinen Willen nicht entzogen werden kann; der Versicherungsnehmer bleibt jedoch Vertragspartner mit allen Pflichten. Jede Bezugsberechtigung schließt den Zugriff der Erben auf die Versicherungssumme aus.
Elektronen, Jupiter, BepiColombo
Wissenschaft

Geheimnisvolles Leuchten

Beobachtungen von Polarlichtern auf Merkur und Jupiter haben ganz unterschiedliche Prozesse enthüllt. von DIRK EIDEMÜLLER Nicht nur auf der Erde erstrahlen die Polarregionen in einem besonderen Licht. Auch auf den anderen Planeten im Sonnensystem prasseln energiereiche Elektronen und Ionen entlang der Magnetfeldlinien auf die...

Mikroelektronik, Computer, Künstliche Intelligenz, Big Data
Wissenschaft

Erleuchtung für Computer

Mit ihrem immensen Bedarf an Rechenleistung bringen Künstliche Intelligenz und Big Data die heutige Mikroelektronik an ihre Grenzen. Optische Computerchips könnten ein Ausweg sein und neue Arten von Rechenmaschinen ermöglichen. von THOMAS BRANDSTETTER Bei der Kommunikation hat Licht seine Überlegenheit bereits bewiesen....

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