Lexikon
Bezugsberechtigter
Begünstigterdie Person, die in der Lebensversicherung die Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalls erhalten soll. Beim Normalfall, der widerruflichen Bezugsberechtigung, bleibt der Versicherungsnehmer Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und kann jederzeit die Bezugsberechtigung widerrufen und ändern. Der Bezugsberechtigte hat vor Eintritt des Versicherungsfalls noch kein Recht erworben. Bei unwiderruflicher Bezugsberechtigung erwirbt der Bezugsberechtigte ein sofort entstehendes Recht auf die Versicherungssumme, das ihm gegen seinen Willen nicht entzogen werden kann; der Versicherungsnehmer bleibt jedoch Vertragspartner mit allen Pflichten. Jede Bezugsberechtigung schließt den Zugriff der Erben auf die Versicherungssumme aus.

Wissenschaft
Perfect Timing
Wie entstehen in der Wissenschaft große Durchbrüche? Sicherlich auf viele verschiedene Weisen. Denn schließlich erforscht die Wissenschaft das Unbekannte. Woher soll man also vorher wissen, wie man es im Einzelfall am besten enthüllt. Den einen planbaren Königsweg, der sicher zu einer bestimmten Erkenntnis führt, gibt es folglich...

Wissenschaft
Apollo-Projekt zum Mars
NASA und ESA wollen bald die ersten Bodenproben vom Mars zur Erde bringen. Das Projekt mit mehreren automatischen Sonden ist eines der ambitioniertesten Unternehmen der Raumfahrt überhaupt. von THORSTEN DAMBECK Der erste Meteorit Ägyptens war ein Sonderling. Augenzeugen berichteten, wie der Stein aus dem All eine weiße Rauchspur...
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