Lexikon

Übergangsgeld

Ersatz für Verdienstausfall während medizinischer oder berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen. Die Renten- und Unfallversicherung zahlt Übergangsgeld in Höhe von 75% des Regellohns; es dient der wirtschaftlichen Sicherung für den Zeitraum der Rehabilitation und darf das vorherige Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten.

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon