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Versorgung

im öffentlichen Dienstrecht die materielle Sicherstellung der Beamten nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst durch Gewährung von Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge, Abfindungen, Übergangsgeldern und Unterhaltsbeiträgen. Die Versorgung ist zu unterscheiden von der Besoldung.

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