Lexikon
Versorgung
im öffentlichen Dienstrecht die materielle Sicherstellung der Beamten nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst durch Gewährung von Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung, Unfallfürsorge, Abfindungen, Übergangsgeldern und Unterhaltsbeiträgen. Die Versorgung ist zu unterscheiden von der Besoldung.
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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