Lexikon
Besoldung
Dienstbezüge; Diensteinkommendas Arbeitseinkommen der Beamten. Die Besoldung der Bundesbeamten, der Richter des Bundes und der Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit ist im Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 19. 6. 2009 und in den Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzen einheitlich geregelt. Danach besteht die Besoldung aus Grundgehalt, Familienzuschlag, Stellen- und Ausgleichszulagen, jährliche Sonderzuwendungen, Urlaubsgeld und vermögenswirksamen Leistungen. Besondere Besoldungsbestimmungen gelten für Richter (Besoldungsordnung R mit Besoldungsgruppen R 1 bis R 10) und Hochschullehrer (Besoldungsordnung C mit Besoldungsgruppen C 1 bis C 4). Die Besoldung der Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten, ist im sog. Wehrsoldgesetz in der Fassung vom 13. 8. 2008 geregelt. – Die Bundesbeamten
Österreichs
sind nach dem Gehaltsgesetz 1956 (mit Änderungen) in 10 Besoldungsgruppen eingestuft.
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