Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

bestallen/Bestallung:
Im Mittelhochdeutschen heißt
bestallunge
„Bestellung“, „Anwerbung“. Das Substantiv
bestalt
bezeichnet die Zuweisung zum Eigentum oder Nießbrauch. In beiden Wörtern steckt das Verb
stellen, stallen
„an eine Stelle, in eine Richtung bringen“; „einrichten“ (Präteritum:
stalte
, Partizip Perfekt:
gestalt
). Die Verwendung des Begriffs
Bestallung
war in früheren Zeiten auf die Anstellung von Dienern oder Beamten eingeschränkt. Er bezeichnete sowohl die Bestellung in ein Amt als auch die damit verbundene Besoldung. Man konnte also jemanden
in Bestallung nehmen,
wobei derjenige dann seinen
Bestallungsbrief
bzw. seine
Bestallungsurkunde
erhielt.
Heute bezeichnet Bestallung die staatliche Berufszulassung für Ärzte und Apotheker nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung. Synonym hierfür ist
Approbation
.
Im juristischen Sinn ist die Bestallung die Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum Vormund. Auch der Begriff des
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
leitet sich aus der mittelhochdeutschen Wurzel her.
Im jüdischen Recht schließlich ist die Bestallung die zeremonielle Autorisation eines Gelehrten zum Rabbiner, der rituelle Entscheidungen trifft und das Richteramt ausübt.
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