Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
bestallen/Bestallung:
Im Mittelhochdeutschen heißt„Bestellung“, „Anwerbung“. Das Substantivbezeichnet die Zuweisung zum Eigentum oder Nießbrauch. In beiden Wörtern steckt das Verb„an eine Stelle, in eine Richtung bringen“; „einrichten“ (Präteritum:, Partizip Perfekt:). Die Verwendung des Begriffswar in früheren Zeiten auf die Anstellung von Dienern oder Beamten eingeschränkt. Er bezeichnete sowohl die Bestellung in ein Amt als auch die damit verbundene Besoldung. Man konnte also jemandenwobei derjenige dann seinenbzw. seineerhielt.
Heute bezeichnet Bestallung die staatliche Berufszulassung für Ärzte und Apotheker nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung. Synonym hierfür ist.
Im juristischen Sinn ist die Bestallung die Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum Vormund. Auch der Begriff desleitet sich aus der mittelhochdeutschen Wurzel her.
Im jüdischen Recht schließlich ist die Bestallung die zeremonielle Autorisation eines Gelehrten zum Rabbiner, der rituelle Entscheidungen trifft und das Richteramt ausübt.
Heute bezeichnet Bestallung die staatliche Berufszulassung für Ärzte und Apotheker nach Abschluss der vorgeschriebenen Ausbildung. Synonym hierfür ist.
Im juristischen Sinn ist die Bestallung die Bescheinigung über die Bestellung einer Person zum Vormund. Auch der Begriff desleitet sich aus der mittelhochdeutschen Wurzel her.
Im jüdischen Recht schließlich ist die Bestallung die zeremonielle Autorisation eines Gelehrten zum Rabbiner, der rituelle Entscheidungen trifft und das Richteramt ausübt.
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