Lexikon

Bundesbeamte

alle Beamten des Bundes oder bundesunmittelbarer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts: 1. unmittelbare Bundesbeamte: Beamte, die den Bund zum Dienstherrn haben (z. B. Beamte der oberen Bundesbehörden oder der Finanzverwaltung des Bundes); 2. mittelbare Beamte: Beamte, die eine bundesunmittelbare Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, z. B. die Deutsche Bundesbank, zum Dienstherrn haben.
Keine Bundesbeamten sind: der Bundespräsident, die Bundesminister, Soldaten und Bundesrichter. Die Rechtsverhältnisse der Bundesbeamten sind im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. 2. 2009 und in dem darin neugefassten Bundesbeamtengesetz, im Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 19. 6. 2009 (Besoldung) und im Beamtenversorgungsgesetz vom 24. 2. 2010 u. a. Bestimmungen geregelt.
In Österreich geregelt durch Art. 21 BVerfG und durch das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 . Die Schweiz schaffte 2000 als eines der ersten Länder den Beamtenstatus auf nationaler Ebene ab.
Wissenschaft

Das Dunkle nach der Aufklärung

Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.“ So verkündete es Bertolt Brecht in der Dreigroschenoper, in der es um das Elend des menschlichen Alltags ging. Ebenso lassen sich diese Zeilen aber auch auf die Philosophie der Aufklärung beziehen, […]...

Vulkan, Vulkanausbruch
Wissenschaft

Signale aus der Tiefe

Im Untergrund der Eifel geht es nicht so ruhig zu, wie es scheint. Geophysiker schätzen die Gefahr eines Vulkanausbruchs mithilfe zahlreicher Messmethoden ein. von KLAUS JACOB Wer in die Eifel fährt, denkt kaum an ein aktives Vulkangebiet. In dem Gebirge westlich von Koblenz gibt es keinen beeindruckenden Vulkankegel wie den Ätna...

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