Lexikon
Bundespräsident
Deutschland
in der Bundesrepublik Deutschland wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt (einmalige Wiederwahl möglich); ihm obliegen: die völkerrechtliche Vertretung des Bundes, die Ernennung des vom Bundestag gewählten Bundeskanzlers, der Bundesminister (auf Vorschlag des Bundeskanzlers), der Bundesrichter und Bundesbeamten, der Offiziere und Beamten der Bundeswehr, die Genehmigung der Geschäftsordnung der Bundesregierung, die Ausübung des Gnadenrechts für den Bund, die vorzeitige Einberufung des Bundestages, die Auflösung des Bundestages, wenn dieser dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigert oder den Gesetzgebungsnotstand erklärt. Als Repräsentant der Ehrenhoheit des Bundes verleiht er Orden und Ehrenzeichen. Zur Wirksamkeit seiner Verfügungen und sonstigen Staatshandlungen benötigt er die Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder des sonst zuständigen Bundesministers. Bei vorsätzlicher Rechtsverletzung kann er vom Bundestag oder Bundesrat vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden (Art. 54–61 GG). Seine Dienststelle ist das Bundespräsidialamt.
Bisherige Bundespräsidenten:
2. Heinrich Lübke (1959–1969),
3. Gustav Heinemann (1969–1974),
4. Walter Scheel (1974–1979),
5. Karl Carstens (1979–1984),
6. Richard von Weizsäcker (1984–1994),
7. Roman Herzog (1994–1999),
8. Johannes Rau (1999–2004),
9. Horst Köhler (2004–2010).
10. Christian Wulff (2010–2012).
11. Joachim Gauck (seit 2012).
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