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26. April 2002
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Berlin
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Berlin: Der Bundestag verschärft die Anti-Terrorgesetze. Künftig können auch in Deutschland lebende Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung bestraft werden. Für den neuen Paragrafen 129b des Strafgesetzbuches stimmen die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnisgrüne sowie die FDP. Die Union lehnt den rot-grünen Vorschlag als unzulänglich ab, die PDS ist grundsätzlich gegen eine Verschärfung. Nach dem bisherigen Recht können nur Mitglieder krimineller und terroristischen Vereinigungen belangt werden, wenn diese Gruppierungen in Form einer Teilorganisation im Bundesgebiet bestehen.
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