Lexikon
Dienststrafrecht
Disziplinarstrafrecht und DisziplinarrechtRegelung der Strafbarkeit von Dienstvergehen von Beamten; für die Bundesbeamten enthalten im Bundesdisziplinargesetz vom 9. 7. 2001. Danach sind Disziplinarmaßnahmen: Verweis (Tadel eines bestimmten Verhaltens des Beamten), Geldbuße, Gehaltskürzung, Versetzung in ein Amt derselben Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt, Entfernung aus dem Dienst, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Ruhegehalts. Die Disziplinarbefugnisse werden von den zuständigen Behörden, Dienstvorgesetzten und Verwaltungsgerichten ausgeübt. Gerichte weiterer Instanz sind die Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Für die übrigen Beamten ist das Dienststrafrecht landesrechtlich geregelt. – In
Österreich
ist das Dienststrafrecht vor allem im Beamten-Dienstrechtsgesetz von 1979 geregelt.Wissenschaft
Kino im Kopf
Können Forscher und Philosophen das Rätsel des Bewusstseins entschlüsseln? Text: TOBIAS HÜRTER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Stellen Sie sich ein Wesen vor, das exakt so aussieht wie Sie, sich exakt so bewegt und so spricht wie Sie. Mit einem Unterschied: Diesem Wesen fehlt das innere Kino, das Sie in jedem wachen...
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