Lexikon
Bundesverwaltungsgericht
Abkürzung BVerwGoberstes Bundesgericht der Bundesrepublik Deutschland für die (allgemeine) Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sitz: Leipzig; geregelt in der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. 3. 1991. Das Bundesverwaltungsgericht ist grundsätzlich ein Rechtsmittelgericht und entscheidet nur ausnahmsweise in erster und letzter Instanz, und zwar insbesondere über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen Bund und Ländern sowie zwischen verschiedenen Ländern. Zur Wahrung des öffentlichen Interesses ist beim Bundesverwaltungsgericht ein Oberbundesanwalt bestellt.
Österreich: Verwaltungsgerichtshof.
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Er galt bisher als ein exotischer Einwanderer aus dem Randbereich unseres Sonnensystems. Doch nun stellen neue Untersuchungsergebnisse von Probematerial des Asteroiden Ryugu die bisherigen Vorstellungen seiner Entstehungsgeschichte sowie die seiner Verwandtschaft infrage. Die unterschiedlich kohlenstoffreichen Asteroiden sind...
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