Lexikon

Bundesverwaltungsgericht

Abkürzung BVerwG
oberstes Bundesgericht der Bundesrepublik Deutschland für die (allgemeine) Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sitz: Leipzig; geregelt in der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. 3. 1991. Das Bundesverwaltungsgericht ist grundsätzlich ein Rechtsmittelgericht und entscheidet nur ausnahmsweise in erster und letzter Instanz, und zwar insbesondere über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen Bund und Ländern sowie zwischen verschiedenen Ländern. Zur Wahrung des öffentlichen Interesses ist beim Bundesverwaltungsgericht ein Oberbundesanwalt bestellt.
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