Lexikon
Bundesverwaltungsgericht
Abkürzung BVerwGoberstes Bundesgericht der Bundesrepublik Deutschland für die (allgemeine) Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sitz: Leipzig; geregelt in der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. 3. 1991. Das Bundesverwaltungsgericht ist grundsätzlich ein Rechtsmittelgericht und entscheidet nur ausnahmsweise in erster und letzter Instanz, und zwar insbesondere über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen Bund und Ländern sowie zwischen verschiedenen Ländern. Zur Wahrung des öffentlichen Interesses ist beim Bundesverwaltungsgericht ein Oberbundesanwalt bestellt.
Österreich: Verwaltungsgerichtshof.
Wissenschaft
Abgenabelt
Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.
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Wissenschaft
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Ein Außenseiter im Sonnensystem lässt rätseln: Wieso ist aus dem Ring um Quaoar kein Mond entstanden?
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