Lexikon

Bundesverwaltungsgericht

Abkürzung BVerwG
oberstes Bundesgericht der Bundesrepublik Deutschland für die (allgemeine) Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sitz: Leipzig; geregelt in der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. 3. 1991. Das Bundesverwaltungsgericht ist grundsätzlich ein Rechtsmittelgericht und entscheidet nur ausnahmsweise in erster und letzter Instanz, und zwar insbesondere über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen Bund und Ländern sowie zwischen verschiedenen Ländern. Zur Wahrung des öffentlichen Interesses ist beim Bundesverwaltungsgericht ein Oberbundesanwalt bestellt.
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Die Rolle der Faszien

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Extremer Sonnensturm der Antike genau datiert

Bei einem sogenannte Miyake-Ereignis kommt es zu einem extremen Einstrom kosmischer Strahlung auf die Erde. Heute würde ein solches Ereignis das Internet und die Stromnetze zum Zusammenbruch bringen und Satelliten lahmlegen. Mit Hilfe radioaktiver Ablagerungen in uralten Baumringen haben Forschende nun eines dieser Ereignisse...

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