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Wie ist die Gerichtsbarkeit unterteilt?

Jeder Einzelbereich der Gerichtsbarkeit hat mehrere Stufen, Instanzen genannt. Gegen ein Urteil der unteren Instanz kann man Berufung einlegen. Dann wird der Prozess an die nächsthöhere Instanz verwiesen, die den Fall noch einmal prüft. Gegen deren Urteil ist erneut Revision zulässig.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in vier Stufen unterteilt: Die unterste Stufe bilden die Amtsgerichte, es folgen die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sind dreistufig. Bei der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit bilden die Arbeits- und Sozialgerichte die unterste Stufe, es folgen die Landesgerichte und schließlich die Bundesgerichte. Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind es – von unten nach oben – die Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht. Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig; sie umfasst auf Landesebene das Finanzgericht und auf Bundesebene den Bundesfinanzhof.

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