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Wie ist die Gerichtsbarkeit unterteilt?

Jeder Einzelbereich der Gerichtsbarkeit hat mehrere Stufen, Instanzen genannt. Gegen ein Urteil der unteren Instanz kann man Berufung einlegen. Dann wird der Prozess an die nächsthöhere Instanz verwiesen, die den Fall noch einmal prüft. Gegen deren Urteil ist erneut Revision zulässig.

Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist in vier Stufen unterteilt: Die unterste Stufe bilden die Amtsgerichte, es folgen die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit sind dreistufig. Bei der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit bilden die Arbeits- und Sozialgerichte die unterste Stufe, es folgen die Landesgerichte und schließlich die Bundesgerichte. Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind es – von unten nach oben – die Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht. Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig; sie umfasst auf Landesebene das Finanzgericht und auf Bundesebene den Bundesfinanzhof.

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Auch die Gegenseite profitiert

Wie man die Muskeln in einem verletzten Arm stärken kann, indem man den gesunden trainiert, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Wer schon einmal – vielleicht nach einem Unfall und dessen anschließender Behandlung – längere Zeit einen Arm oder ein Bein nicht belasten durfte, weiß, wie schnell sich dort die Muskeln abbauen: Das Gehen...

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Bei neugeborenen Kindern reifen die für das Farbsehen zuständigen Sehzellen erst mit der Zeit heran. Doch genau darin könnte ein entscheidender Vorteil für die Sehfähigkeit liegen. Das zeigt ein Vergleich mit Kindern, die blind geboren wurden und erst später durch eine Operation ihr Augenlicht erlangt haben – direkt in voller...

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