Lexikon

Buße

Recht
1. keine Strafe, sondern eine auch immaterielle Schäden umfassende Geldentschädigung des Verletzten, die bis 1. 1. 1975 besonders bei Beleidigung und Körperverletzung (§§ 188, 231 StGB) im Strafverfahren festgesetzt werden konnte. Geldbuße. 2. als Geldbuße Strafe im Dienststrafrecht; 3. Maßnahme im Ordnungswidrigkeitenrecht; 4. Schweiz: Geldstrafe.