Lexikon
Disziplinạrrecht
die rechtliche Ordnung für das Verhalten bestimmter, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis des Staates, der Kommunen, auch der Kirchen stehender Personen (Beamter, Soldaten) durch Strafbestimmungen; Dienststrafrecht, Wehrstrafrecht.
Für die
evangelische Kirche
gelten in Deutschland das Disziplinargesetz der EKD (1995) für Geistliche und Beamte der EKD und der meisten Gliedkirchen und das Disziplinargesetz 2001 der VELKD für die 8 lutherischen Gliedkirchen.In der
katholischen Kirche
bezeichnet Disziplinarrecht die rein kirchlichen Bestimmungen über Maßnahmen zur Herstellung und Wahrung eines geordneten Gemeinschaftslebens (kirchliche Disziplin), soweit dies Sache der Obrigkeit ist.
Wissenschaft
Leben in der Höllenwelt?
Verwirrende Venus: Forscher streiten um Biomoleküle in der Atmosphäre unseres Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Zürne der Schönheit nicht, dass sie schön ist, dass sie verdienstlos, wie der Lilie Kelch, prangt durch der Venus Geschenk! Lass sie die Glückliche sein! Du schaust sie, du bist der Beglückte“, heißt es in Friedrich...
Wissenschaft
Wie sich die Kopfschuppen bei Krokodilen bilden
Krokodile weisen am Kopf ein unregelmäßiges Schuppenmuster auf, das sich individuell und von Art zu Art unterscheidet. Doch wie kommt diese schuppige Vielfalt zustande? Eine Studie zeigt nun anhand von Experimenten mit Krokodilembryos und Computersimulationen, dass nicht etwa genetische Mechanismen, sondern mechanische Prozesse...