Lexikon
Einberufung
Heranziehung Wehrpflichtiger zum Wehrdienst. In Deutschland erfolgt die Einberufung durch einen Bescheid des Kreiswehrersatzamts nach dem Bedarfsplan der Bundeswehr. Innerhalb von 14 Tagen kann dagegen Einspruch erhoben werden. Wer dem Einberufungsbescheid nicht Folge leistet, macht sich eines Dienstvergehens schuldig, das disziplinarrechtlich geahndet wird. Eigenmächtiges Fernbleiben oder Fahnenflucht können auch strafrechtlich verfolgt werden. Wehrpflicht.
Wissenschaft
Frühe Sternhaufen im galaktischen Bogen
In der Frühzeit des Kosmos waren die ersten Galaxien von intensiver Sternbildung geprägt. Jetzt haben Astronomen in einer solchen fernen Galaxie mithilfe des James-Webb-Teleskops fünf junge Sternhaufen entdeckt. Diese extrem dichten, sternreichen Ansammlungen existierten schon 460 Millionen Jahre nach dem Urknall und sind damit...
Wissenschaft
Bakterien als Helfer gegen Krebs
Bakterien können auf vielfältige Weise mit Krebszellen interagieren. Einige zeigen die natürliche Tendenz, in Tumoren einzuwandern und Immunreaktionen hervorzurufen. Diese Eigenschaft haben sich Forschende nun zunutze gemacht. Sie veränderten probiotische Escherichia coli Bakterien so, dass diese im Tumor bestimmte Proteine...