Lexikon
Einberufung
Heranziehung Wehrpflichtiger zum Wehrdienst. In Deutschland erfolgt die Einberufung durch einen Bescheid des Kreiswehrersatzamts nach dem Bedarfsplan der Bundeswehr. Innerhalb von 14 Tagen kann dagegen Einspruch erhoben werden. Wer dem Einberufungsbescheid nicht Folge leistet, macht sich eines Dienstvergehens schuldig, das disziplinarrechtlich geahndet wird. Eigenmächtiges Fernbleiben oder Fahnenflucht können auch strafrechtlich verfolgt werden. Wehrpflicht.
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...
Wissenschaft
Die Urzeit des Universums
Den ersten Sternen auf der Spur: das Webb-Weltraumteleskop als Zeitmaschine.
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