Lexikon
Einberufung
Heranziehung Wehrpflichtiger zum Wehrdienst. In Deutschland erfolgt die Einberufung durch einen Bescheid des Kreiswehrersatzamts nach dem Bedarfsplan der Bundeswehr. Innerhalb von 14 Tagen kann dagegen Einspruch erhoben werden. Wer dem Einberufungsbescheid nicht Folge leistet, macht sich eines Dienstvergehens schuldig, das disziplinarrechtlich geahndet wird. Eigenmächtiges Fernbleiben oder Fahnenflucht können auch strafrechtlich verfolgt werden. Wehrpflicht.
Wissenschaft
Im Steinzeit-Kanu auf großer Fahrt
Schon vor über 30.000 Jahren besiedelten Steinzeitmenschen die abgelegenen japanischen Ryukyu-Inseln. Doch wie konnten sie dorthin gelangen, obwohl die Inselgruppe durch eine der stärksten Meeresströmungen der Welt von anderen Landmassen getrennt ist? Mit Hilfe von experimenteller Archäologie haben Forschende demonstriert, dass...
Wissenschaft
Wie sich der Darm von Schwangeren verändert
Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit verändern sich viele Dinge im weiblichen Körper. Nun haben Forschende entdeckt, dass sich auch die Zellen im Darm schwangerer Frauen erheblich umorganisieren und vergrößern. Die Oberfläche des Dünndarms verdoppelt sich dabei, wodurch die werdenden Mütter mehr Nährstoffe aus der...