Lexikon

Einberufung

Heranziehung Wehrpflichtiger zum Wehrdienst. In Deutschland erfolgt die Einberufung durch einen Bescheid des Kreiswehrersatzamts nach dem Bedarfsplan der Bundeswehr. Innerhalb von 14 Tagen kann dagegen Einspruch erhoben werden. Wer dem Einberufungsbescheid nicht Folge leistet, macht sich eines Dienstvergehens schuldig, das disziplinarrechtlich geahndet wird. Eigenmächtiges Fernbleiben oder Fahnenflucht können auch strafrechtlich verfolgt werden. Wehrpflicht.
Rheuma, Medizin
Wissenschaft

Sieg über Rheuma in Reichweite

Hinter dem Begriff Rheuma stecken verschiedene Erkrankungen, von denen viele durch ein Fehlverhalten des körpereigenen Immunsystems ausgelöst werden. Sie lassen sich immer besser behandeln. von RAINER KURLEMANN Die klassische Rheumaerkrankung beginnt mit Schmerzen. Meistens bemerkt ein Patient die Entzündung zunächst durch...

Wissenschaft

Wie alt sind die Sterne?

Die stellare Datierung ist schwierig und oft mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Gyrochronologie hilft nun bei isolierten Sternen. von DIRK EIDEMÜLLER Das Gewimmel im Sternenhimmel besteht aus ganz unterschiedlichen Gestirnen: von den kühlen Roten Zwergen, die viele Dutzend Milliarden Jahre brennen, bis zu den heißen Blauen...

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