Lexikon

Wehrpflicht

die auf Gesetz beruhende Verpflichtung des Staatsbürgers zum Dienst in den Streitkräften in der vom Staat festgelegten Wehrverfassung.
Wehrpflicht bestand in Deutschland 18141920 und 1935 bis zum Ende des 2. Weltkriegs. In der Bundesrepublik Deutschland wurde sie eingeführt durch das Wehrpflichtgesetz vom 21. 7. 1956, das auf Art. 73 GG beruhte. 2010 wurde eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. 7. 2011 beschlossen. Die Wehrpflicht bestand bis dahin für alle deutschen Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum Ablauf des Jahres, in dem die Wehrpflichtigen das 45., Offiziere und Unteroffiziere das 60. Lebensjahr vollendeten. Der aufgrund der Wehrpflicht zu leistende Wehrdienst umfasste den Grundwehrdienst (ab Mitte 2010 6 Monate), Wehrübungen (insgesamt bis zu 6 Monaten bei Mannschaften, 9 bei Unteroffizieren, 12 bei Offizieren) und im Verteidigungsfall den unbefristeten Wehrdienst. Wehrdienstverweigerer konnten auf Antrag die Wehrpflicht durch Zivildienst erfüllen.
Zum Wehrdienst wurde nicht herangezogen, wer nicht wehrdienstfähig (Tauglichkeitsgrade) oder entmündigt war, wer ausgeschlossen war, weil er durch ein Gericht der Bundesrepublik Deutschland wegen eines Verbrechens oder wegen einer vorsätzlichen hochverräterischen, staatsgefährdenden oder landesverräterischen Handlung zu Freiheitsstrafe von mindestens 1 bzw. 1/2 Jahr verurteilt worden ist, und wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Vom Wehrdienst befreit waren Geistliche und Schwerbehinderte.
In der DDR bestand allgemeine Wehrpflicht als „Recht und Ehrenpflicht“ für jeden wehrfähigen Bürger; Grundwehrdienst 18 Monate. Alle Bürger waren vom 18. bis 50. Lebensjahr wehrpflichtig, Offiziere bis zum 60. Recht auf Wehrdienstverweigerung bestand nicht, jedoch die Möglichkeit zum waffenlosen Wehrersatzdienst in Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA). Durch Wehrgesetz von 1982 wurde staatlichen Organen und Betrieben gegenüber bereits Gemusterten sowie aus dem Wehrdienst Entlassenen die Pflicht zur Förderung der Wehrbereitschaft auferlegt. Vormilitärische Ausbildung war von der 11. Klasse der Oberschulen ab seit 1981 obligatorisch.
In
Österreich
besteht eine allgemeine Wehrpflicht für jeden wehrfähigen Bürger zwischen dem 17. und 50. Lebensjahr (Wehrgesetz 2001); Grundwehrdienst (Präsenzdienst) 6 Monate.
In der
Schweiz
dauert die allgemeine Wehrpflicht vom 20. bis zum 34. Lebensjahr (Mannschaftsdienstgrade, Unteroffiziere mit Ausnahme der höheren Unteroffiziere); Grundwehrdienst (Rekrutenschule) und Wiederholungskurse umfassen insgesamt 260 Diensttage bzw. 300 Diensttage bei Durchdienern.
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