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Knstanzer Konzl

Konzil steht über dem Papst
Konzil steht über dem Papst
Das Konzil von Konstanz formuliert seinen universalen Anspruch (Konziliarismus), dem sich auch der Papst zu beugen habe. Es tagt bis 1418:

Diese heilige Synode erklärt zunächst, dass sie selbst, im Heiligen Geiste rechtmäßig versammelt, ein allgemeines Konzil bildend und die katholische Kirche darstellend, die Gewalt unmittelbar von Christus hat, und dass ihr ein jeder, welchen Standes oder Grades er sei, auch des päpstlichen, zu gehorchen gehalten ist in allem, was sich auf den Glauben, die Ausrottung des Schismas und auf die Reformation an Haupt und Gliedern bezieht. Ebenso erklärt sie, dass ein jeder, welches Standes oder Grades er sei, auch des päpstlichen, der den Mandanten, Statuten, Verordnungen oder Befehlen dieser heiligen Synode ... hartnäckig zu gehorchen verschmäht, wenn er sich nicht fügt, der verdienten Buße unterliegen und nach Gebühr bestraft werden soll."

Um die Macht der Konzile zu sichern, beschließen die Konzilsteilnehmer, periodische Zusammenkünfte anzusetzen:
"Wir verordnen, dass von nun an allgemeine Konzile in der Weise abgehalten werden, dass das erste, vom Ende dieses abgerechnet, in fünf Jahren unmittelbar folgen, das zweite sieben Jahre nach dem Ende dieses unmittelbar folgenden und die weiteren von zehn Jahren zu zehn Jahren ständig abgehalten werden sollen an Orten, die der oberste Pontifex einen Monat vor dem Ende jedes Konzils mit dessen Billigung oder in Ermangelung des Papstes das Konzil selbst zu bestimmen gehalten sein soll."
Papst Martin V. sanktioniert in einer Bulle 1418 die Konzilsideen über die Stellung des Papstes:
"Der Papst ist nicht der wahre und offenkundige Nachfolger des Apostelfürsten Petrus, wenn er in seinen Sitten dem Petrus zuwider lebt, und wenn er die Habgier sucht, ist er der Statthalter des Judas Ischarioth."
das 16. allgemeine Konzil (14141418). Es brachte nach dem Papstschisma zwischen Gregor XII., Benedikt (XIII). und Johannes (XXIII). der Kirche die Einheit wieder durch die Verzichtleistung bzw. Absetzung der genannten Päpste und die Wahl Martins V. Die Beseitigung des Schismas geschah unter Voraussetzung des Konziliarismus (konziliare Theorie). Das Dekret „Frequens“ (regelmäßige Einberufung von ökumenischen Konzilien) eröffnete die Reformbestimmungen. Der päpstlichen Kurie sollte die Einrichtung eines Generalkonzils zur Seite treten. Der Konziliarismus setzte eine Gewaltenteilung durch. Die Konziliaristen waren sich einig in der „causa fidei“, d. h. in der Verdammung von J. Hus, der zum Feuertod verurteilt wurde (1415). Reformkonzilien.
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