Wahrig Fremdwörterlexikon

Synode

◆ Syn|o|de
f.; , n; Theol.
1
Kirchenversammlung, bes. die evangelische, als Trägerin der Gesetzgebung
2 kath. Kirche
3
die Körperschaft der evang. kirchl. Selbstverwaltung
[< grch. synodos »Zusammenkunft« < syn »zusammen« + hodos »Weg«]
Die Buchstabenfolge syn|o kann auch sy|no getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. ökologie.

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