Wahrig Fremdwörterlexikon
Synodalverfassung
◆ Syn|o|dal|ver|fas|sung 〈f.; –; unz.; Theol.〉
Verfassung evang. Kirchen, nach der eine aus Theologen u. Laien bestehende Synode die Kirche leitet
◆
Die Buchstabenfolge syn|o… kann auch sy|no… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. –ökologie.
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