Früher beruhten Warengeschäfte vor allem auf Tauschhandel. Erst der im 11. Jh. zunehmende Orienthandel ließ die Geldwirtschaft und mit ihr die
Zinsen, die „prozentual berechnete Vergütung für entliehenes Geld“, an Bedeutung gewinnen. Papst Alexander III. gewährte 1179 den Juden das „Wucher“ genannte Recht, Geld gegen Zinsen zu leihen, das Papst Innozenz III. im Jahr 1215 bestätigte. Gleichzeitig untersagte das
kanonische Zinsverbot allen Christen Geldgeschäfte. Das
lat.
Substantiv
census, das dem Wort
Zins(en) zugrunde liegt, bedeutete „Schätzung, Steuer“ und ist zu dem Verb
censere „schätzen“ gebildet. Die ältere Bedeutung des Singulars
Zins –ahd.
bzw.
mhd.
zins hieß „Abgabe“
– scheint noch heute in den Zusammensetzungen
Mietzins und
Pachtzins auf. Das Wort
Zins kommt auch in verschiedenen Redewendungen vor.
Jemandem etwas mit Zins und Zinseszins heimzahlen bedeutete ursprünglich „Schulden vollständig begleichen“, ist in heutiger Zeit aber nur noch negativ belegt. Wenn man heute sagt, jemand
drehe den Zinshahn zu, denkt man dabei an einen Wasserhahn, aus dem übertragen gesprochen kein Geld mehr fließt. Ursprünglich war der
Zinshahn jedoch ein Hahn, den abhängige Bauern ihrem Herrn im 18. Jh. alljährlich überlassen mussten. Die frühere Wendung
rot wie ein Zinshahn „sehr rot im Gesicht“ spielt darauf an, dass die Bauern die Hähne in Aufregung versetzten, um sie mit einem möglichst roten Kamm bei ihrem Herrn abzuliefern.