Lexikon
Fahnenflucht
DesertionStraftatbestand des Wehrstrafrechts (§ 16 WStG): das unerlaubte Sichentfernen oder Fernbleiben von der Truppe in der Absicht, sich dem Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird in der Bundesrepublik Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
Ähnlich in Österreich und in der Schweiz; während des 1. und 2. Weltkriegs u. U. mit der Todesstrafe geahndet.
Wissenschaft
Geheimnisvolles Leuchten
Beobachtungen von Polarlichtern auf Merkur und Jupiter haben ganz unterschiedliche Prozesse enthüllt. von DIRK EIDEMÜLLER Nicht nur auf der Erde erstrahlen die Polarregionen in einem besonderen Licht. Auch auf den anderen Planeten im Sonnensystem prasseln energiereiche Elektronen und Ionen entlang der Magnetfeldlinien auf die...
Wissenschaft
Climate Engineering: Versuchskaninchen Erde
Mit simulierten Vulkanausbrüchen, Weltraumsegeln und künstlichen Wolken soll die Klimaerwärmung gestoppt werden. Klingt genial, ist aber extrem riskant. Von RALF STORK Der Erfindungsreichtum von uns Menschen ist einzigartig. Es gibt andere Arten, die ebenfalls Werkzeuge nutzen: Seeotter schlagen Muscheln auf Steine, um an das...
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