Lexikon
Fahnenflucht
DesertionStraftatbestand des Wehrstrafrechts (§ 16 WStG): das unerlaubte Sichentfernen oder Fernbleiben von der Truppe in der Absicht, sich dem Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird in der Bundesrepublik Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
Ähnlich in Österreich und in der Schweiz; während des 1. und 2. Weltkriegs u. U. mit der Todesstrafe geahndet.
Wissenschaft
Geisterbilder am Himmel
Vexierspiele der Schwerkraft – von ultradichten Sternruinen bis zu gigantischen Galaxienhaufen. von RÜDIGER VAAS Täuschungen kommen vom Himmel, Irrtümer von uns selbst“, notierte der französische Aphoristiker und Essayist Joseph Joubert einmal. Damals, vor mehr als zwei Jahrhunderten, konnte er noch nichts vom Gravitationslinsen-...
Wissenschaft
Auf Tuchfühlung mit dem Computer
Neuartige Bedienelemente für Computer lassen sich in die Kleidung integrieren oder direkt auf der Haut tragen. Sie sollen den Umgang mit der Technik spielend einfach machen. von THOMAS BRANDSTETTER Winzige Computersysteme, die nur wenige zehntel Millimeter klein sind, erreichen inzwischen dieselbe Rechenleistung wie ein Desktop-...
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