Lexikon

Fahnenflucht

Desertion
Straftatbestand des Wehrstrafrechts (§ 16 WStG): das unerlaubte Sichentfernen oder Fernbleiben von der Truppe in der Absicht, sich dem Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen; wird in der Bundesrepublik Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
Ähnlich in Österreich und in der Schweiz; während des 1. und 2. Weltkriegs u. U. mit der Todesstrafe geahndet.
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Wissenschaft

Ist KI wirklich intelligent?

Wenn über Künstliche Intelligenz diskutiert wird, geht es häufig um die Frage, ob sie ein Bewusstsein hat. Ob KI aber überhaupt intelligent ist, steht deutlich seltener im Fokus – was jedoch auch daran liegt, dass Intelligenz deutlich schwieriger zu definieren ist: Zum Beispiel würden wohl nur wenige Menschen daran zweifeln, dass...

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Wissenschaft

Wann der Hahn kräht

Wenn wir Menschen wissen wollen, was die Stunde schlägt, genügt ein Blick auf die Uhr oder den Kalender. Doch woher wissen Pflanzen und Tiere, wann es Zeit ist zum Blühen, Fressen oder Schlafen? Von Elena Bernard Da wir Blumen, Vögel oder Hunde nicht einfach fragen können, ob sie uns ihre Tricks zur Zeitmessung verraten, sind...

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