Lexikon
Wehrstrafrecht
das für die Soldaten der Bundeswehr und allgemein für Straftaten des militärischen Bereichs (§ 1 Wehrstrafgesetz) geltende Strafrecht, geregelt durch das Wehrstrafgesetz vom 30. 3. 1957 in der Fassung vom 24. 5. 1974. Hierher gehören Straftaten wie Fahnenflucht, Selbstverstümmelung, Gehorsamsverweigerung, Misshandlung Untergebener u. a.
In Österreich sind alle wesentlichen Bestimmungen des Wehrstrafrechts im Militärstrafgesetz vom 30. 10. 1970 enthalten, das in seiner seit 1. 1. 1976 geltenden Fassung als Strafen nur die allgemeine Freiheitsstrafe und die Geldstrafe kennt (also keinen Strafarrest).
In der Schweiz ist das Wehrstrafrecht im (mehrmals geänderten) Militärstrafgesetz vom 13. 6. 1927 enthalten.
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Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen
Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...
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Globale Erhebung des Wohlbefindens
Was trägt dazu bei, dass Menschen ein erfülltes Leben führen? Dieser Frage widmet sich eine neue Studie zum menschlichen Wohlbefinden, die Befragungsdaten von mehr als 200.000 Menschen aus 22 Ländern der Welt erhoben hat. Die Ergebnisse der „Global Flourishing Study“ bestätigen, dass Faktoren wie Arbeit, Bildungsstand, Ehe und...
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