Lexikon
Wehrstrafrecht
das für die Soldaten der Bundeswehr und allgemein für Straftaten des militärischen Bereichs (§ 1 Wehrstrafgesetz) geltende Strafrecht, geregelt durch das Wehrstrafgesetz vom 30. 3. 1957 in der Fassung vom 24. 5. 1974. Hierher gehören Straftaten wie Fahnenflucht, Selbstverstümmelung, Gehorsamsverweigerung, Misshandlung Untergebener u. a.
In Österreich sind alle wesentlichen Bestimmungen des Wehrstrafrechts im Militärstrafgesetz vom 30. 10. 1970 enthalten, das in seiner seit 1. 1. 1976 geltenden Fassung als Strafen nur die allgemeine Freiheitsstrafe und die Geldstrafe kennt (also keinen Strafarrest).
In der Schweiz ist das Wehrstrafrecht im (mehrmals geänderten) Militärstrafgesetz vom 13. 6. 1927 enthalten.
Wissenschaft
Denisova-Fossil aus Taiwan identifiziert
Jahrelang gab ein fossiler Kieferknochen aus Taiwan der Wissenschaft Rätsel auf. Nun belegen Protein-Analysen, dass der kräftig gebaute Kiefer namens Penghu 1 von einem Denisova-Menschen stammt, einer vor 160.000 bis rund 50.000 lebenden frühmenschlichen Schwesterart der Neandertaler. Damit liefert die Studie einen direkten...
Wissenschaft
Feintuning kann KI-Fehlverhalten fördern
Große KI-Sprachmodelle wie ChatGPT sind normalerweise so programmiert, dass sie unethische und gefährliche Antworten vermeiden. Werden sie allerdings dazu gebracht, bei eng umgrenzten Aufgaben gegen ihre Werterichtlinien zu verstoßen, übertragen sie das Fehlverhalten auch auf ganz andere Bereiche. Eine Studie zeigt: Wird eine KI...