Lexikon
Wehrstrafrecht
das für die Soldaten der Bundeswehr und allgemein für Straftaten des militärischen Bereichs (§ 1 Wehrstrafgesetz) geltende Strafrecht, geregelt durch das Wehrstrafgesetz vom 30. 3. 1957 in der Fassung vom 24. 5. 1974. Hierher gehören Straftaten wie Fahnenflucht, Selbstverstümmelung, Gehorsamsverweigerung, Misshandlung Untergebener u. a.
In Österreich sind alle wesentlichen Bestimmungen des Wehrstrafrechts im Militärstrafgesetz vom 30. 10. 1970 enthalten, das in seiner seit 1. 1. 1976 geltenden Fassung als Strafen nur die allgemeine Freiheitsstrafe und die Geldstrafe kennt (also keinen Strafarrest).
In der Schweiz ist das Wehrstrafrecht im (mehrmals geänderten) Militärstrafgesetz vom 13. 6. 1927 enthalten.
Wissenschaft
Darmflora schützt Bienen vor Diabetes
Honigbienen ernähren sich vom zuckerreichen Nektar von Blütenpflanzen. Im Gegensatz zu Menschen mit einer solchen Diät entwickeln Bienen aber keine diabetesähnlichen Symptome. Warum das so ist, haben Biologen nun herausgefunden. Demnach tragen die Honigbienen bestimmte Mikroben in ihrem Darm, die ihren Stoffwechsel beeinflussen....
Wissenschaft
Große Lithiumreserven auch in Norddeutschland
Im deutschen Tiefenwasser gibt es wahrscheinlich so viel Lithium, dass Deutschland seinen Eigenbedarf damit über Jahrzehnte decken könnte. Das zeigt eine Studie, die Vorkommen im Norddeutschen Tiefland und im Thüringer Becken untersucht hat. Benötigt wird der Rohstoff vor allem für Lithium-Ionen-Akkus, die unter anderem in...