Lexikon

Militạ̈rgerichtsbarkeit

eine besondere Gerichtsbarkeit über Angehörige der Streitkräfte. Die Gerichtsbarkeit über Soldaten wird in Deutschland auch bei militärischen Straftaten von den ordentlichen Gerichten ausgeübt. Die Errichtung von Wehrstrafgerichten ist nach Art. 96 Abs. 2 GG jedoch zulässig. Kriegsgericht, Wehrstrafrecht.
Wissenschaft

In aller Freundschaft

Studien zufolge leben wir länger, sind glücklicher und gesünder, wenn wir Freunde haben. Was braucht es für eine gute Freundschaft? von DANIELA LUKAßEN-HELD Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Schiller, Rosa Luxemburg und Clara Zetkin, Stan Laurel und Oliver Hardy oder Ernie und Bert: allesamt Beispiele für große...

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Wissenschaft

Klimavorhersagen mit dem Quantencomputer?

Jeder, so scheint es, hat eine Wunderlösung zum Klimawandel. Für manche lautet sie Wasserstoff, für andere Kernkraft oder Mikroalgen oder schwimmende Solaranlagen oder Bäume pflanzen. Für sich allein werden die meisten dieser Ideen zur Lösung nicht ausreichen, sie haben aber immerhin das Potenzial, dazu beizutragen. Eine absurde...

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