Lexikon

Militạ̈rgerichtsbarkeit

eine besondere Gerichtsbarkeit über Angehörige der Streitkräfte. Die Gerichtsbarkeit über Soldaten wird in Deutschland – auch bei militärischen Straftaten – von den ordentlichen Gerichten ausgeübt. Die Errichtung von Wehrstrafgerichten ist nach Art. 96 Abs. 2 GG jedoch zulässig. Kriegsgericht, Wehrstrafrecht.
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Evolution wirklich zu verstehen, ist schwerer, als viele denken. Das Tückische daran ist, dass die Grundprinzipien der Evolutionstheorie sehr einfach erscheinen, in der realen Welt jedoch schnell für komplizierte und nicht leicht zu verstehende Resultate sorgen können. Die Folge sind zahlreiche Missverständnisse, die immer wieder...

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