Lexikon
Militạ̈rgerichtsbarkeit
eine besondere Gerichtsbarkeit über Angehörige der Streitkräfte. Die Gerichtsbarkeit über Soldaten wird in Deutschland – auch bei militärischen Straftaten – von den ordentlichen Gerichten ausgeübt. Die Errichtung von Wehrstrafgerichten ist nach Art. 96 Abs. 2 GG jedoch zulässig. Kriegsgericht, Wehrstrafrecht.
Wissenschaft
Stacheliger Urahn der Weichtiere
Den Vorfahren von Auster, Weinbergschnecke und Co. auf der Spur: Forschende haben einen urtümlichen Vertreter der Weichtiere entdeckt, der Licht auf die Evolutionsgeschichte dieses heute artenreichen Tierstamms wirft. Die über eine halbe Milliarde Jahre alten Fossilien von Shishania aculeata legen nahe, dass die Mollusken aus...
Wissenschaft
Energielieferant Meer
Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....